Darum gehts
- Gegen das Betreiber-Paar der Inferno-Bar laufen Ermittlungen wegen Geldwäscherei-Verdachts
- Bericht vermutet Schneeballsystem, Versicherungsbetrug und falsche Urkunden
- Maximale Strafe könnte 20 Jahre Freiheitsentzug und Landesverweis bedeuten
Bisher ermittelten die Walliser Behörden wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung gegen Jacques (49) und Jessica (40) Moretti.
Nun könnten bald noch weitere Anklagepunkte auf das Betreiberpaar der Inferno-Bar Le Constellation zukommen. In einem neuen Untersuchungsbericht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kommen die Ermittler zum Schluss, dass gegen das Moretti-Paar auch der dringende Verdacht von Geldwäscherei, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Versicherungsbetrug, Brandstiftung und Urkundenfälschung bestehe.
Im Bericht schreiben die Ermittler der Geldwäscherei-Meldestelle, die zum Bundesamt für Polizei (Fedpol) gehört, dass das «Imperium der Morettis» auf einem «Schneeballsystem» basiere.
Staatsanwälte überprüfen Verdacht
Bei diesem Bericht handle es sich allerdings nur um eine Einschätzung, sagt Rechtsanwalt André Kuhn (52) zu Blick. «Die Meldestelle für Geldwäscherei informiert die Staatsanwaltschaft damit über ihren Verdacht.»
Über das weitere Vorgehen müsse anschliessend die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Sollte durch die MROS-Meldung ein zusätzlicher Tatverdacht bestehen, wird die bereits laufende Strafuntersuchung gegen das Moretti-Paar auf die zusätzlichen Delikte ausgeweitet», so Kuhn.
Damit es so weit komme, brauche es nicht viel. Die Staatsanwaltschaft müsse lediglich prüfen, ob ein Anfangsverdacht für ein konkretes Delikt vorhanden sei. Falls ja, genüge dies bereits für die Eröffnung oder die Erweiterung eines Strafverfahrens. Erst dann gehe es darum, den Verdacht konkret zu untersuchen.
Im Fall der Morettis sieht Anwalt Kuhn deshalb eine grosse Chance, dass die Untersuchung ausgeweitet werden könnte.
Unterschiedliche Strafmasse
Die Strafen für die verschiedenen Tatbestände seien unterschiedlich. Ein normaler Fall von Geldwäscherei – dabei geht es um das Verschleiern der Herkunft von Geld aus illegaler Herkunft – werde mit maximal drei Jahren Freiheitsentzug bestraft, erklärt der Rechtsanwalt. Dasselbe Strafmass gelte für ungetreue Geschäftsbesorgung.
Höher liegt das Strafmass bei Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug. Dort beträgt die Freiheitsstrafe laut Gesetz maximal fünf Jahre.
Bei vorsätzlicher Brandstiftung ist im Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr festgehalten. Nach oben ist das je nach Umständen weit offen. «Die Höchststrafe wäre 20 Jahre Freiheitsstrafe und ein Landesverweis», sagt Kuhn.
Sollten sich nach einer möglichen Untersuchung alle Tatbestände bestätigen, dann läge das gesamte Strafmass letztlich im gerichtlichen Ermessen.
«Die Strafen der jeweiligen Delikte werden in solch einem Fall nicht addiert», so Kuhn. Das Gericht lege die Strafe für das schwerste Delikt fest und erhöhe dieses anhand der Zusatzstrafen angemessen. Das Strafmass dürfe maximal um die Hälfte der Hauptstrafe erhöht werden.
Staatsanwaltschaft schweigt
Die Meldestelle für Geldwäscherei wurde erst nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS, die in der Silvesternacht 41 Todesopfer und über 100 Verletzte forderte, auf das Moretti-Paar aufmerksam.
«Basierend auf Verdachtsmeldungen von Finanzintermediären tätigt die Meldestelle für Geldwäscherei MROS Analysen und entscheidet im Einzelfall, ob Informationen an nationale oder internationale Behörden übermittelt werden», schreibt die Fedpol-Mediensprecherin Miriam Knecht auf Blick-Anfrage.
Rechtsanwalt Kuhn betont: «Wenn eine Bank einen Verdacht auf Geldwäscherei hat, darf sie dies wegen dem Bankgeheimnis nicht selbst der Staatsanwaltschaft melden.» Aber das Institut sei verpflichtet, bei einem konkreten Verdacht die Meldestelle für Geldwäscherei zu informieren.
Auf Blick-Anfrage wollte sich die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Montag nicht zu den aktuellen Untersuchungen äussern.