Darum gehts
- 15 Opferanwälte kritisieren die Walliser Staatsanwaltschaft nach Crans-Montana-Tragödie
- Schwere Vorwürfe: Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und Verfahrensfehler
- 200'000 Franken Kaution für Jacques Moretti, Herkunft der Gelder ungeklärt
Nach der Tragödie in Crans-Montana VS häuft sich die Kritik an der Walliser Staatsanwaltschaft immer weiter. Während Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud in einem Interview mit dem «Walliser Boten» die ständige Kritik an ihrer Person anprangerte, bringen zahlreiche Opferanwälte weiterhin ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck und halten diese auch für gerechtfertigt.
Rund 15 Anwälte von Opfern haben in einem Dokument, das Blick vorliegt, sieben Versäumnisse im «Fall Moretti» aufgelistet.
Umgang mit sensiblen Daten
Insbesondere das siebte Versäumnis, das in der Liste hervorgehoben wird, ist brisant. Die Anwälte erwähnen darin die «Inkompetenz im Umgang mit sensiblen Daten». Konkret: Am 21. Januar habe die Walliser Staatsanwaltschaft einen USB-Stick von der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) erhalten. Dieser enthielt sämtliche Notrufe, die in der Nacht des 31. Dezembers über die Notrufnummer 144 im Wallis eingegangen sind.
«Anstatt diese Aufzeichnungen zu sortieren», so die Anwälte, «hat die Staatsanwaltschaft den gesamten USB-Stick in die Akte geschüttet.» Damit stellte sie allen Parteien medizinische Notrufe von Personen zur Verfügung, die mit dem Brand nichts zu tun hatten, wie etwa Herzinfarkte, die am anderen Ende des Kantons aufgetreten sind. Dadurch sei die Privatsphäre der Bürger erheblich verletzt worden.
«Unterschätzung des Verdunklungsrisikos»
Die anderen Punkte in dem Dokument wurden bereits früher kritisiert. Ein Punkt betreffe die «Unterschätzung und schlechte Handhabung des Verdunklungsrisikos». Es wird daran erinnert, dass die Staatsanwaltschaft sich ursprünglich «weigerte, das Kollusionsrisiko (Risiko der Absprache zwischen den Beteiligten oder der Vernichtung von Beweisen) zu berücksichtigen, was laut den Anwälten zu irreversiblen Folgen führte»: «Die Eheleute Moretti wurden nach der Tragödie neun Tage lang freigelassen, was es ihnen ermöglichte, sich abzusprechen, mit ihren Angestellten in Kontakt zu treten und ihre Versionen zu koordinieren.»
Ausserdem fügen sie hinzu, dass «Jessica Moretti aufgrund dieser Freiheit in der Lage war, die Facebook- und Instagram-Konten der Einrichtung nur wenige Stunden nach der Tat zu deaktivieren. Dadurch konnten potenzielle Beweise verschwinden, wie Videos von früheren Partys, bei denen Sprühkerzen eingesetzt wurden.»
Sprachen sich die Morettis ab?
Zweitens: Bei den Vernehmungen am 20. und 21. Januar «erlaubte die Stawa den Eheleuten Moretti, ihre Pausen gemeinsam zu verbringen und ihre Protokolle im selben Raum durchzulesen, so dass sie sich mitten in ihren Vernehmungen auf ihre Aussagen einstellen konnten».
Als weiteres Versäumnis wird die Löschung von Videodaten aus der Brandnacht aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft habe nicht schnell genug gehandelt, um deren Vollständigkeit zu sichern. Die Bilder aus der Brandnacht von vor Mitternacht und nach 6 Uhr wurden gelöscht, da die Staatsanwaltschaft sie erst 15 Tage später anforderte. Nach sieben Tagen werden die Dateien jeweils automatisch gelöscht, insofern sie nicht gesichert werden.
Herkunft der Kautionsgelder nicht überprüft
Der letzte Vorwurf betrifft Morettis Inhaftierung. Dieser wurde am 23. Januar gegen eine Kaution von 200'000 Franken freigelassen. Die Anwälte beschuldigen die Staatsanwaltschaft, «die üblichen Überprüfungen der Herkunft dieser Gelder (Bekämpfung der Geldwäsche)» nicht vorgenommen zu haben.
All diese Probleme würden laut der Anwälte zu einem Verlust an Beweismitteln führen. «Letztlich wird das Verfahren darunter leiden.» Schliesslich drohen die Anwälte: «Wenn die Generalstaatsanwältin darauf beharrt, den Beweismittelanträgen der Anwälte nicht stattzugeben, werden wir keine andere Wahl haben, als uns dem bereits laufenden Befangenheitsantrag anzuschliessen».
Keine Antwort der Staatsanwaltschaft
Blick hat alle diese Punkte der Walliser Staatsanwaltschaft unterbreitet. Zurück kam lediglich eine automatische Antwort, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Anfrage zwar erhalten habe, dass aber «die nächsten Mitteilungen bezüglich des Dramas von Crans-Montana ausschliesslich über Pressemitteilungen erfolgen werden» und dass keine weiteren Informationen gegeben werden.