Darum gehts
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gemeindemitarbeiter
- Fehlende Sicherheitskontrollen und Personalmangel wurden seit Jahren kritisiert
- 2025 wurden nur 119 von 500 vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt
Die Ermittlungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana nehmen eine neue Richtung. Bisher stand vor allem die Betreiberfamilie der Infernobar Le Constellation im Fokus. Immer mehr rücken nun die Behörden selbst ins Zentrum.
Strukturelle Probleme kommen ans Licht. Zu wenig Personal. Überlastung. Fehlende Sicherheitskontrollen. Amtsträger wurden gewarnt. Doch geändert hat sich nichts. Bis es am 1. Januar 2026 zur Katastrophe kommt, die 41 Menschen das Leben kostet.
Kontrollen versäumt
Nicht nur die Gemeinde, sogar der Kanton wusste offenbar, dass die Kontrollen nicht vollständig umgesetzt wurden!
Das Thema sei wiederholt an Kursen des kantonalen Amts für Brandschutz diskutiert worden. Silvan P.*, der ehemalige Sicherheitschef, sagte in seiner Einvernahme: «Alle wussten Bescheid.»
Er zählte auf: Leiter des Amtes für Feuerwesen, deren regionale Inspektoren und die Leiterin der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär. «Sie sagten uns allen, wir sollten unser Bestes geben und zumindest die Unterkünfte kontrollieren», so P.
Georges T.*, aktueller Sicherheitschef in Crans-Montana, erzählte in seiner Einvernahme, sein Team müsse laut Gesetz jährlich 500 Kontrollen durchführen. Dafür fehlten die Ressourcen – nicht nur in Crans-Montana. 2025 habe man nur 119 Betriebe kontrollieren können. Man habe sich auf Heime und Schulen konzentriert. Bars und Restaurants seien vernachlässigt worden.
Silvan B., der ehemalige Sicherheitschef, bestätigte das Problem. Wegen des Personalmangels sei es unmöglich gewesen, das Gesetz einzuhalten. In seinen jährlichen Berichten habe er regelmässig auf den Personalmangel hingewiesen.
Auch Georges T. gab an, er habe mit dem zuständigen Gemeinderat direkt über das Problem gesprochen.
Nur: Die beiden Sicherheitschefs stehen weit unten in der Hierarchie. Ihre Einvernahmen deuten auf ein grösseres, systematisches Versagen hin.
Doch für die Staatsanwaltschaft sind die beiden alles andere als Randfiguren: Ihnen wird fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Vergangene Woche wurden ihre Handys und Festplatten beschlagnahmt.
Die letzte Kontrolle der Infernobar fand vor über sechs Jahren statt. Laut Walliser Gesetz müssen öffentliche Betriebe wie Bars und Restaurants jährlich überprüft werden. Zuständig ist die Gemeinde.
Die Staatsanwaltschaft ordnete an, alle E-Mails der Gemeindeverwaltung zu sichern, ab Stichdatum 1. Januar 2015. Das heisst: Die Ermittler haben Zugriff auf alle Mails, die Gemeindeangestellte und Amtsträger verschickt und erhalten haben. «Es besteht der ernsthafte Verdacht, dass Mitarbeiter der Gemeinde eine Verantwortung für den Brand tragen», heisst es in der Anordnung.
Welche Folgen hatten die Systemlücken?
Welche Folgen diese Kontrolllücken hatten, zeigt sich am Zustand der Bar selbst: Fluchtwege waren unklar, Notausgänge teilweise blockiert oder verschlossen.
An Decken und Wänden war Akustikschaum angebracht. Feuerfest? Unklar. Zumindest damals, 2019, bei der letzten Kontrolle. In diesem Bericht ist der Schaum nicht einmal erwähnt.
Ob die Mängel und Versäumnisse einen Einfluss auf die Katastrophe hatten, wird nun ermittelt. Die Gemeinderäte und der Gemeindepräsident von Crans-Montana mussten sich bislang nicht verantworten.
Warnungen ignoriert – strafbar?
Mehrere Opferanwälte fordern, dass die Strafuntersuchung auf den Gemeinderat ausgeweitet wird. Konkret soll die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen den Gemeindepräsidenten Nicolas Féraud und den Sicherheitschef Patrick Clivaz eröffnen. Sie und zahlreiche weitere Amtsträger sollen befragt werden.
Strafrechtsexperte André Kuhn erklärte gegenüber Blick, der Gemeinderat könne strafrechtlich belangt werden, wenn er die Gemeinde ungenügend organisiere.
Mindestens eine Opferfamilie reichte zudem Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten ein – wegen fahrlässiger Körperverletzung, wegen Gefährdung des Lebens durch Vorsatz und wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft auf die Forderungen bleibt indes aus. Für die Gemeindeangestellten gilt die Unschuldsvermutung. Genauso wie für das Betreiberpaar. Wer am Ende strafrechtlich die Verantwortung tragen muss, ist noch unklar. Dass es Warnungen gab, daran besteht kaum Zweifel – nur gehört wurden sie offenbar nicht.