«Wir sind betroffen, mehr eigentlich als alle»
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Gemeindepräsident Féraud:«Wir sind betroffen, mehr eigentlich als alle»

Crans-Montana: Jetzt wird gegen Gemeinde-Arbeiter ermittelt
Wann geraten ihre Chefs ins Visier der Justiz?

Silvan P. und Georges T., die Sicherheitschefs von Crans-Montana VS, werden bald wegen des Silvester-Infernos verhört. Nun stellt sich die Frage: Sind bald auch ihre Chefs dran – also Gemeindepräsident Nicolas Féraud und sein Gemeinderat? Anwalt André Kuhn ordnet ein.
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Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt im Brand-Inferno von Crans-Montana VS gegen die Barbetreiber Jacques und Jessica Moretti.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sicherheitschefs von Crans-Montana
  • Gemeindepräsident Féraud noch nicht vernommen
  • 40 Todesfälle in der Inferno-Bar führen zu umfassenden Untersuchungen
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Nicolas LuratiReporter News

Erst nimmt die Walliser Staatsanwaltschaft die Morettis ins Visier, nun zwei Gemeindemitarbeiter. Die Strafverfolger ermitteln gegen Silvan P.*, den ehemaligen Sicherheitschef von Crans-Montana. Bis 2024 war er zuständig für die Brandschutzkontrollen im Nobel-Skiort. Auch in der Inferno-Bar Le Constellation, wo in der Silvesternacht 40 Menschen starben. Silvan P. soll am 9. Februar befragt werden.

Drei Tage vorher, am 6. Februar, möchte die Staatsanwaltschaft den Nachfolger von Silvan P. befragen – Georges T.*, den aktuellen Sicherheitsverantwortlichen von Crans-Montana. Auch gegen ihn wird laut Medienberichten ermittelt.

Gegen die Chefs der Gemeinde wurde bisher keine Strafuntersuchung eröffnet. Konkret: Gemeindepräsident Nicolas Féraud und frühere oder amtierende Gemeinderäte, die für die Sicherheit verantwortlich waren.

Opferanwalt Christophe de Galembert kritisiert in einem Interview mit der «NZZ»: Man hätte «längst die Gemeindeverwaltung von Crans-Montana sowie die Wohnungen mehrerer Gemeindemitarbeiter durchsuchen müssen». Er sagt: «Die Staatsanwaltschaft hätte Einvernahmen schneller durchführen können, auch von Verantwortlichen der Gemeinde Crans-Montana. Diese hat ja beispielsweise am 6. Januar eingeräumt, dass sie in der Bar seit Jahren keine Brandschutzkontrollen durchgeführt hat.» 

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Gemeindepräsident bislang nicht vernommen

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur SDA sagte Féraud dazu vor wenigen Tagen: Er werde sich der Verantwortung stellen, sollte er angeklagt werden. Aber: «Bislang wurde ich noch nicht vernommen.» Heisst: Auch der Gemeindepräsident selbst sieht ein Risiko, dass noch gegen ihn ermittelt werden könnte. 

Spätestens mit der Untersuchung gegen die zwei Gemeindearbeiter dürfte es ihm und den Gemeinderäten von Crans-Montana nicht mehr wohl in ihrer Haut sein. André Kuhn, Fachanwalt für Strafrecht, erklärt, unter welchen Voraussetzungen sich auch die politisch Verantwortlichen vor der Justiz verantworten müssten.

Kuhn erklärt: «Wurde der Gemeindemitarbeiter vom Gemeinderat korrekt ausgewählt, instruiert, genügend beaufsichtigt und falls nötig korrigiert, dann liegt die strafrechtliche Verantwortung beim Mitarbeiter – und nicht beim Gemeinderat.» 

Der Gemeinderat könne dann strafrechtlich belangt werden, wenn er die Gemeinde ungenügend organisiert oder die Gemeindemitarbeiter ungenügend beaufsichtigt oder – falls nötig – nicht korrigiert habe. «Wann eine Kontrolle der Mitarbeiter ausreichend ist, hängt von der Komplexität der Aufgabe und von den Umständen im Einzelfall ab», so Kuhn. 

Gemeinde wie normales Unternehmen

Der Strafrechtler erklärt, dass es sich in einer Gemeinde wie in jeder Firma verhalte: «Der Chef muss kontrollieren.» Ein Gemeinderat könne aber nicht fachlich die Arbeit des Brandschutzbeauftragten prüfen, also die inhaltliche Komponente. «Daher konzentriert sich die Kontrolle auf die organisatorische Ebene.»

Der Gemeinderat müsse aber die konkreten Abläufe rund um die Arbeit des Brandschutz-Zuständigen nicht selbst kontrollieren. Kuhn: «Das kann zum Beispiel ein Gemeindeschreiber oder ein Leiter der Gemeindeverwaltung tun. Der Gemeinderat kann sich darauf beschränken, die Arbeit des Gemeindeschreibers oder Gemeindeverwalters zu kontrollieren.»

Falls die Chefs der Brandschutz-Zuständigen ins Visier der Ermittlungen geraten, dann könnten das der gesamte Gemeinderat oder einzelne Personen des Gemeinderates sein, sagt Kuhn. «Der Gemeindepräsident hat strafrechtlich keine besondere Position, nur weil er die Gemeinde gegen aussen vertritt und Gemeindeversammlungen sowie Medienkonferenzen leitet.» Strafrechtlich seien alle Mitglieder des Gemeinderates in gleicher Weise verantwortlich in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Jetzt stellen sich Fragen, ob die Brandschutzexperten genügend ausgebildet waren, sagt Kuhn. Und wie die Gemeinde genau organisiert war und ist. «Und auch, ob genügend kontrolliert wurde.» Sowie: «Wer hatte konkret die Aufgabe, zu überprüfen, ob die erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden? Derjenige, der diese Aufgabe nicht erfüllt hat, kann ins Visier der Ermittler geraten.» Denn auch eine Unterlassung kann strafbar sein.

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«Reicht es für den Entwurf einer Anklageschrift?»

Fazit: «Man startet die Ermittlungen bei den Brandschutz-Zuständigen. Ob Vorgesetzte wie die Gemeinderäte ins Visier geraten, ist noch offen», sagt Kuhn. Alle Forderungen der Opferanwälte sind dabei irrelevant. Kuhn: «Entscheidend ist nur, ob es einen genügenden Tatverdacht gegen die Gemeinderäte gibt oder nicht.» Man könne es sich so vorstellen: «Die Staatsanwaltschaft muss sich überlegen, ob sie mit dem konkreten Verdacht einen Entwurf einer Anklageschrift schreiben könnte. Wenn ja, muss sie ermitteln. Wenn nein, darf wegen dieses fehlenden Verdachts nicht ermittelt werden.»

Aktuell gebe es zwei Möglichkeiten, sagt Kuhn: «Entweder es gab bis jetzt schlicht keinen genügenden Tatverdacht gegen die Mitglieder des Gemeinderats.» Oder: «Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwar bereits seit längerem im Hintergrund gegen Gemeinderäte, hat dies aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht.»

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