Darum gehts
- Untersuchung nach Tragödie Crans-Montana: Kritik und Forderung nach Sonderstaatsanwalt
- Macaluso bemängelt Professionalität, fordert Durchsuchungen und kritisiert Vertrauensverlust
- Entscheidung über externe Staatsanwaltschaft liegt bei Wallis
Die Kritik an der Untersuchung nach der Tragödie von Crans-Montana VS reisst nicht ab. Alain Macaluso, Direktor des Lausanner Universitätszentrums für Strafrecht und Anwalt, bejaht in der «NZZ» einen ausserordentlichen Staatsanwalt aus einem anderen Kanton.
Macaluso spart nicht mit harten Worten zur Untersuchung: «Die Staatsanwaltschaft hat unglaubliche Fehler gemacht.» Zu Beginn habe es «auf gravierende Weise an Professionalität» gemangelt.
Fehlte es an Erfahrung?
Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Entscheide zurücknehmen müssen. «Womöglich wurde der Druck durch Medien, Politik und Gesellschaft zu gross», so Macaluso. «Sie hätte sofort Durchsuchungen durchführen müssen, in den Wohn- und Geschäftsräumen der Barbetreiber sowie in der Gemeindeverwaltung.» Vielleicht habe es an Erfahrung gefehlt, so Macaluso.
Aus den Fehlern der ersten Tage könne ein Vertrauensverlust entstehen. «Die Opfer und ihre Angehörigen können nicht sicher sein, dass sich das Verfahren in den richtigen Händen befindet.» Der Wille für eine vollständige Aufklärung müsse nun «fassbar und erkennbar werden».
Wallis darf selbst entscheiden
Macaluso ist nicht der einzige mit dieser Forderung. In Frankreich, Italien und Belgien wurden bereits eigene Untersuchungen aufgenommen. Blick forderte schon letzte Woche in einem Kommentar eine externe Untersuchung oder zumindest eine unabhängige Aufsicht. Auch die «Neue Zürcher Zeitung» und der «Tages-Anzeiger» kommentierten ähnlich.
SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel (60) sagte zu Blick, es müsste «im ureigenen Interesse der Walliser sein, den Fall an einen ausserkantonalen Sonderstaatsanwalt abzutreten». Auch alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (80, SP) hatte Bedenken wegen Walliser Vetternwirtschaft geäussert.
Doch den Entscheid für einen Sonderstaatsanwalt könnten nur die Walliser Behörden selbst fällen, wie die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) auf Blick-Anfrage bestätigte. Der Bund hat keine rechtliche Handhabe, das Verfahren zu übernehmen oder einem anderen Kanton zu übertragen.