Darum gehts
- Nach Crans-Montana-Brandkatastrophe: Zweifel an Walliser Staatsanwaltschaft und Ermittlungsführung
- Ausland startet eigene Untersuchungen, Italien kritisiert Schweizer Umgang massiv
- Wallis-Staatsanwaltschaft unterdotiert, Entscheidung für Sonderermittler liegt bei Kantonsbehörden
Die Trauer nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS ist gross. Das Misstrauen ebenfalls. Gerade die Arbeit der Walliser Staatsanwaltschaft wird infrage gestellt. Der Vorwurf: mangelnde Führung, unklare Kommunikation und Entscheide, die einen Eindruck von Nachlässigkeit hinterlassen.
Zweifel an den Fähigkeiten der Walliser Ermittler scheint es auch im Ausland zu geben. In Frankreich, Italien und Belgien wurden bereits eigene Untersuchungen aufgenommen. Vor allem in Italien haben nicht nur das Inferno, sondern auch der bisherige Umgang der Schweiz mit der Aufklärung für grosse Empörung gesorgt.
Interessenkonflikte und Verfahrensfehler
Das Wallis ist zu eng, man kennt sich zu gut, ist Kritik zu hören. So sei die Tragödie kaum juristisch tadellos aufzuarbeiten. Für Unverständnis sorgt etwa, dass die Staatsanwaltschaft zumindest prüfte, die Gemeinde Crans-Montana als Zivilklägerin zum Verfahren zuzulassen. Dabei musste diese selbst einräumen, Kontrollen jahrelang vernachlässigt zu haben.
Gleichzeitig wurden Interessenkonflikte von Anwälten und Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft bekannt. Rasch wurde der Ruf nach einem ausserkantonalen Sonderstaatsanwalt laut, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Blick schrieb schon letzte Woche in einem vielbeachteten Kommentar: «Jetzt braucht es einen Schritt, der Grösse zeigt: einen externen ausserordentlichen Staatsanwalt oder zumindest eine unabhängige Aufsicht. Nicht aus Misstrauen – aus Verantwortung.» Denn es gehe um die Glaubwürdigkeit der ganzen Schweiz. Andere Medien wie die «Neue Zürcher Zeitung» und der «Tages-Anzeiger» kommentierten später in die gleiche Richtung.
Und in der Politik gibt es erste Stimmen, die zum Schluss kommen: «Diese Tragödie ist zu gross für das Wallis», schrieb etwa SVP-Nationalrätin und Juristin Nina Fehr Düsel (45) auf dem Nachrichtendienst X. «Es braucht Unterstützung von aussen. Das sind wir den Opferfamilien schuldig.»
Eindruck möglicher Vertuschungen würde stark abgeschwächt
Auch SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel (60) zweifelt, dass die nötige Unabhängigkeit gegeben ist: «Es müsste im ureigenen Interesse der Walliser sein, den Fall an einen ausserkantonalen Sonderstaatsanwalt abzutreten», sagt er zu Blick. «Der Eindruck möglicher Vertuschungen wäre mit einer solchen, vertrauensbildenden Massnahme stark abgeschwächt.»
Eben aus Italien zurück, erzählt Büchel, dass sich dort der Vorwurf von «Mauschelei» in der Schweiz verfestige. So sind Staatsrat Stéphane Ganzer (50), Gemeindepräsident Nicolas Féraud (55) und Staatsanwältin Beatrice Pilloud (50) alle in der Walliser FDP. «Übernähme die Staatsanwaltschaft eines anderen Kantons, käme das einem Befreiungsschlag gleich.»
Juristen vertraten in den Medien aber auch schon die Meinung, dass ein ausserordentlicher Ermittler nicht nötig sei. Es gebe keine Hinweise, dass die Walliser Staatsanwaltschaft befangen sei. Ein allgemeiner Filzverdacht genüge nicht als Beweis für Interessenkonflikte.
Komme hinzu, dass der Fall zwar tragisch, rein juristisch gesehen aber nicht allzu komplex sei. Daher sei nicht zu vermuten, dass die Walliser Staatsanwaltschaft damit überfordert sein könnte. Gleichzeitig aber könnte der Kanton in einer solch aufgewühlten Situation ein Zeichen setzen, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Ermittlungen zu stärken.
Bund hat keine rechtliche Handhabe
Immerhin hatte sogar alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (80, SP) Bedenken wegen Walliser Vetternwirtschaft geäussert. Der Druck von aussen sei nötig: «Das zwingt die Behörden im Wallis dazu, das Richtige zu tun.» Staatsratspräsident Mathias Reynard (38, SP) bezeichnet solche Kritik im Interview mit RTS als wenig hilfreich. Eine Haltung, die im Wallis weit verbreitet ist.
Dabei gilt die Walliser Staatsanwaltschaft als chronisch unterdotiert – keine ideale Voraussetzung für das Verfahren. Den Entscheid für einen Sonderstaatsanwalt könnten aber nur die Walliser Behörden selbst fällen, wie die Schweizerische Staatsanwalschaftskonferenz (SSK) auf Blick-Anfrage bestätigt. Der Bund hat keine rechtliche Handhabe, das Verfahren zu übernehmen oder einem anderen Kanton zu übertragen.
In der Walliser Politik verschliessen sich dem nicht alle. «Für mich ist es kein Tabu, die Walliser Staatsanwaltschaft mit Personal aus anderen Kantonen oder aus dem Bund zu verstärken», wird SVP-Grossrat und Justizkommissions-Präsident Jérôme Desmeules vom «Tages-Anzeiger» zitiert. Personelle oder finanzielle Fragen dürften die Aufklärung des Falls nicht beeinflussen. Das Kantonsparlament würde diese bei Bedarf bereitstellen.