Sechs Wochen nach der Brandkatastrophe in Crans Montana hat der Bundesrat entschieden, den Opfern direkte finanzielle Unterstützung bereitzustellen. «Der Bundesrat will angesichts des erlittenen Unrechts ein Zeichen der Solidarität setzen», heisst es in einem Communiqué vom Mittwoch. Das Geld soll direkt vom Bund an die Opfer und die Angehörigen fliessen.
Bis Ende Februar soll das Justizdepartement die Botschaft für ein entsprechendes Bundesgesetz ausarbeiten. Dem Parlament hat der Bundesrat beantragt, die Beratungen bereits in der kommenden Frühlingssession durchzuführen und das Bundesgesetz für dringlich zu erklären.
Opferhilfe stösst an ihre Grenzen
Das ist ein ungewöhnlicher Schritt. Für die Hilfeleistungen gibt es noch keine gesetzliche Grundlage. Für die Soforthilfe, etwa für Reise- und Unterkunftskosten oder medizinische Versorgung, sind gemäss Opferhilfegesetz eigentlich die Kantone zuständig. Wie viel Geld der Bundesrat sprechen will und in welchem Zeitrahmen ist noch nicht bekannt.
Die bisherigen Abklärungen hätten gezeigt: Das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe sei primär auf Einzelfälle ausgerichtet. «Es stösst bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl an Geschädigten an seine Grenzen», heisst es in der Mitteilung.
Grosser Druck aus dem Ausland
Bei Grossereignissen genügten das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht, schrieb der Bundesrat. Auch müssten die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Bis ein Entscheid vorliege, dauere es daher oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht laut dem Bundesrat zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen. Denn diese Geschädigten erhalten andere Versicherungsleistungen.
Die grosse öffentliche Anteilnahme dürfte zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Auch der Druck aus dem Ausland hat wohl mitgespielt. Das Wallis hat bereits Soforthilfe versprochen und einen Fonds von zehn Millionen Franken geschaffen. In der Bundesverwaltung ging zuletzt die Sorge um, dass der Bund zu wenig stark als Akteur wahrgenommen wird, wie Blick berichtete.
Bald könnte noch mehr Geld fliessen
Um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden, will der Bundesrat zudem auf Vergleichsverhandlungen setzen. Ins Gespräch kommen sollen Opfer und deren Angehörige, Versicherungen, weitere leistungspflichtige Parteien und Behörden an einem Runden Tisch. Wie dieser rechtlich verankert werden kann, wird nun das EJPD prüfen.
Bald könnte der Bund zusätzlich noch viel mehr Geld sprechen. Das Opferhilfegesetz ist föderal geregelt. In erster Linie sind die Kantone zuständig. Der Bund springt nur ein, um Lücken zu schliessen und zu koordinieren. Bei ausserordentlichen Konsequenzen kann sich der Bund daran beteiligen. Der Bundesrat wird Ende Februar über diese Frage entscheiden.