Umstrittene Regierungsrätin
Dittli-Affäre kostet den Staat rund 80'000 Franken

Im Zuge der Dittli-Affäre hat der Kanton Waadt rund 80'000 Franken an Anwaltskosten in der Affäre um Regierungsrätin Valérie Dittli bezahlt.
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In der Affäre um Valérie Dittli geraten die Anwaltskosten in den Fokus.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Valérie Dittli unter Druck: Vorwürfe wegen Amtsmissbrauchs seit März 2025
  • Geheime Vereinbarung und 79'956.85 Franken Anwaltskosten belasten Staatskasse
  • Grosser Rat fordert Rücktritt, Dittli lehnt ab, Ermittlungen laufen weiter
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Der Druck auf die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli (33) lässt nicht nach. Seit März 2025 steht sie am Pranger. Die Vorwürfe: angeblicher Amtsmissbrauch. Dittli musste bereits ihr Finanzdepartement abgeben, mehrere Untersuchungen laufen. So kritisierte ein Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «mangelndes Management». Ein neuer Bericht von Mitte April warf ihr vor, eine geheime Vereinbarung getroffen zu haben, woraufhin eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde.

Die Affäre belastet aber nicht nur Dittli, sondern auch die Staatskasse. Während der Parlamentsdebatte am Dienstag wollte der FDP-Grossrat Sergei Aschwanden (50) wissen, wie viel Geld der Staat im «Fall Dittli» für Anwaltskosten aufgewendet hat. In den sozialen Netzwerken würden verschiedene Zahlen kursieren, begründete der ehemalige Judo-Spitzensportler seine Anfrage.

Zwei Verfahren

Die Antwort – über welche die Westschweizer Zeitung «24 Heures» zuerst berichtete, erstaunt: «Bis heute beläuft sich der vom Staat übernommene Betrag auf 79'956.85 Franken», sagte Staatsratspräsidentin Christelle Luisier (51). Dabei geht es einerseits um die Kosten für das Verfahren wegen Amtsmissbrauch, zum anderen aber auch um einen Rechtsstreit mit dem ehemaligen Präsidenten der landwirtschaftlichen Bodenkommission. 

Im Parlament dürfte auch diese Summe nicht gut ankommen. Die Geduld mit Dittli ist am Ende: Ende April forderte der Grosse Rat die Staatsrätin offiziell mittels einer Resolution zum Rücktritt auf. Nur: Zwingen kann Dittli niemand. Und einen Rücktritt hatte sie bislang abgelehnt. 

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