Strafuntersuchungen eingeleitet
Neuer Druck auf Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt hat zwei Strafuntersuchungen in der Dittli-Affäre eingeleitet. Diese sollen klären, ob im Finanzdepartement, das damals von Valérie Dittli geleitet wurde, Straftaten begangen wurden.
Publiziert: 06:40 Uhr
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Aktualisiert: 07:42 Uhr
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Neues Ungemach für die Waadtländer Mitte-Staatsrätin Valéry Dittli.
Foto: CYRIL ZINGARO

Darum gehts

  • Generalstaatsanwalt leitet zwei Strafuntersuchungen gegen Valéry Dittli ein
  • Dittli bot der Justiz ihre Hilfe und Kooperation an
  • Am 21. März wurden Dittli ihre Finanzverantwortungen entzogen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Neues Ungemach für die Waadtländer Staatsrätin Valéry Dittli (32). Der Generalstaatsanwalt des Kantons hat zwei Strafuntersuchungen eingeleitet. Das teilte der Kanton (L'Etat de Vaud) am Montag mit. Im Visier steht das Finanzdepartement, das damals von Valérie Dittli (Mitte) geleitet wurde. In der Mitteilung heisst es, die Generalstaatsanwaltschaft ersuche das Büro des Grossen Rates um die Genehmigung, diese Strafuntersuchungen einzuleiten.

Ein Medienbericht, wonach Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder beschlossen habe, zwei Strafuntersuchungen zu eröffnen, war von der Waadtländer Justiz bereits im Mai bestätigt worden.

Dittli bot Ermittlern Hilfe an

Die beiden getrennten Ermittlungen haben demnach zum Ziel, festzustellen, ob Straftaten begangen wurden oder nicht und gegebenenfalls die Täter zu identifizieren. Dittli bot der Justiz ihre Hilfe und Kooperation an, um die Fakten zu ermitteln.

Die Staatsratskolleginnen und - kollegen hatten im Frühjahr Dittlis Kompetenzen beschnitten. Sie entzogen der Mitte-Politikerin am 21. März mit sofortiger Wirkung die Verantwortung für die Finanzen und Steuern, nachdem eine externe Untersuchung des früheren Neuenburger Regierungsrates Jean Studer (SP) Missstände in ihrem Departement aufgezeigt hatte.

Studers Bericht zeigte insbesondere eine «schwer beeinträchtigte Zusammenarbeit» zwischen Dittli und ihrer Generaldirektorin für Steuern auf. Im Bericht wurde auch ein Antrag der 32-jährigen gebürtigen Zugerin Dittli auf Aufhebung der Steuerveranlagung für wohlhabende Steuerpflichtige als «illegal» bezeichnet. Der Bericht Studer wies zudem auf eine «mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses» hin.

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