Darum gehts
- Das Waadtländer Parlament fordert den Rücktritt von Staatsrätin Valérie Dittli mit 72 Ja-Stimmen
- Dittli könnte bei einer Nichtwiederwahl ab 2027 Anspruch auf jährlich 39’000 Franken Rente haben
- Der Kanton Waadt plant die Abschaffung lebenslanger Renten und die Erhöhung der Magistratsgehälter auf 300’000 Franken
Es ist ein beispielloser Vorgang. Am Dienstag hat das Waadtländer Kantonsparlament eine Resolution verabschiedet. Die Mehrheit des Grossen Rates fordert Staatsrätin Valérie Dittli (33, Mitte)zum Rücktritt auf!
Freunde hat die gebürtige Zugerin in Lausanne kaum mehr: 72 Ja- zu 5 Nein-Stimmen und 58 Enthaltungen hiess das deutliche Resultat. Dittlis Kollegen in der Kantonsregierung haben nun drei Monate Zeit, um darauf zu antworten. Auch sie sind heillos mit Dittli zerstritten.
Doch trotz alledem: Valérie Dittli scheint ihr Mandat in der Waadtländer Regierung bis zum Ende ausüben zu wollen, obwohl der Rest des Staatsrats das Vertrauen als «beschädigt» und «schwer wiederherzustellen» ansieht. Wird die Mitte-Politikerin trotz der sich abzeichnenden schwierigen Lage das verbleibende Jahr überstehen, um eine lebenslange Rente zu erhalten?
Fünf Jahre und eine Nichtwiederwahl reichen aus
Tatsächlich hätte die Magistratin, zumindest aus finanzieller Sicht, Grund, sich in den verbleibenden 14 Legislaturmonaten an ihren Posten zu klammern: Bleibt sie bis am Ende der fünfjährigen Legislatur, hat sie potenziell Anspruch auf eine lebenslange Rente. Die 33-jährige Ministerin muss dafür bis zum 30. Juni 2027 im Amt bleiben.
Um Anspruch auf die Pension zu haben, darf Valérie Dittli zudem auch nicht freiwillig am Ende dieser fünfjährigen Amtszeit ausscheiden. Sie müsste sich für die nächste Legislaturperiode, deren Wahlen bereits am 28. Februar 2027 stattfinden, erneut zur Wahl stellen. In diesem Fall hätte sie, wenn sie nicht wiedergewählt würde, die Voraussetzungen für die lebenslange Rente erfüllt.
39'000 Franken pro Jahr
Dann bekäme Dittli 39'000 Franken pro Jahr. Die Höhe ist in der Waadt auch abhängig vom Alter eines abgewählten Staatsrates. Wäre Dittli über 55 Jahre alt, erhielte sie 91'000 Franken.
Wenn sich die Rentenzahlung über die theoretische Lebenszeit von Frauen in der Schweiz von 85 Jahren erstrecken würde, müsste die Waadt in den nächsten Jahrzehnten rund 2 Millionen Franken an Dittli ausrichten. Sollte Valérie Dittli hingegen beschliessen, vor Ablauf ihrer Legislaturperiode zurückzutreten, würde ihr Pensionsanspruch nicht realisiert werden. In diesem Fall ist eine Abgangsentschädigung gesetzlich vorgesehen. Sie entspricht dem letzten Jahresgehalt, d. h. 260'000 Franken.
Abschaffung der lebenslangen Renten geplant
In vielen Kantonen sind die lebenslangen Renten für Regierungsräte bereits abgeschafft worden. In der Waadt sind entsprechende Bestrebungen auch am Laufen. Im Gegenzug würden dafür die Gehälter der Magistrate von derzeit 260'000 auf 300'000 Franken angehoben und die Regierungsmitglieder würden der Pensionskasse des Kantons Waadt angehören.
Auf Bundesebene erhalten Bundesräte und Bundesrichter eine lebenslange Rente. Scheiden sie aus dem Amt aus, wird ihnen fortan die Hälfte des früheren Lohnes ausbezahlt.