Darum gehts
- Graubünden will lebenslange Rente für Regierungsmitglieder abschaffen
- Ruhegehälter stammen aus Zeit vor modernem Vorsorgesystem und gelten als veraltet
- Bundesräte erhalten nach Ausscheiden 50% ihres Jahresgehalts von 477'688 Franken
Hat der goldene Fallschirm in der Schweizer Politik bald ausgedient? Als einer der letzten Kantone will auch Graubünden die lebenslange Rente für Regierungsmitglieder begraben. Mit der Ruhegehalts-Initiative will die SVP die Abfindung ersatzlos streichen. Die Bündner Regierung unterstützt in einem Gegenvorschlag einen befristeten Sold für mindestens drei Jahre.
Neben dem Bergkanton ist nur noch der Kanton Waadt gleich grosszügig mit abtretenden Magistratinnen und Magistraten. Doch auch dort wankt die Luxusvariante gehörig. Warum gibt es sie überhaupt? Und wo gibts dennoch noch einen ordentlichen Batzen für abtretende Regierungsrätinnen und Regierungsräte? Blick liefert die Übersicht.
Sterben die Ruhegehälter aus?
Warum die Leibrente für Schweizer Politikerinnen und Politiker überhaupt besteht, ist einfach zu erklären: Der goldene Fallschirm ist älter als unser Vorsorgesystem. Und er entstand zu einer Zeit, als das Regierungsamt noch als Lebensaufgabe galt.
Mit der Einführung von AHV, IV und der Pensionskassen kam das Ruhegehalt allmählich unter Druck. Dennoch dauerte es in den meisten Kantonen bis nach der Jahrtausendwende, bis sie ihre Gesetze anpassten.
Wo gibt es am längsten Geld?
274'746 Franken verdient ein Regierungsmitglied im Kanton Graubünden im Jahr 2025. Verlässt eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat das Amt, gibt es bis ans Lebensende weiter Geld. Bei der Höhe der Abfindung kommt es aber darauf an, wie lange die Amtsdauer war. Für jedes angefangene Amtsjahr gibt es 3,5 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. So können schnell mehr als 100'000 Franken zusammen kommen.
Es gilt aber: Verdient das Regierungsmitglied nach seinem Abgang insgesamt mehr Geld als zuvor im Amt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt. Dazu gehören nach der Pensionierung auch Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.
Daneben kennt nur der Kanton Waadt aktuell noch ein ähnliches üppiges System. Dort liegt der Lohn für Regierungsmitglieder aktuell bei etwas mehr als 260'000 Franken. Je nach Dienstalter wird Abgängerinnen und Abgänger davon weiterhin zwischen 15 und 60 Prozent ausbezahlt. Das Waadtländer Kantonsparlament beschäftigte sich zwar vor drei Jahren mit der Einführung eines neuen Rentensystems für Regierungsmitglieder – sah bisher jedoch noch keinen akuten Handlungsbedarf.
Welche Kantone sind die Sparsamen?
Das Wallis zeigt sich konsequent: Seit 2015 sind die Mitglieder des Staatsrats genau wie alle anderen Kantonsangestellten ausschliesslich über die Pensionskasse versichert. Einen goldenen Fallschirm gibt es nicht – auch nicht befristet. Dafür wurden damals die Jahresgehälter leicht angehoben.
Auch in 17 weiteren Kantonen sind Regierungsmitglieder über die Pensionskasse versichert. Sie erhalten dort aber unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich eine Übergangsrente oder Abfindung. In vielen Kantonen sind dabei nicht nur die geleisteten Amtsjahre massgebend, sondern auch das Alter der abtretenden Person. Im Kanton Zürich können langjährige Regierungsrätinnen und Regierungsräte bei ihrem Abgang etwa bis zu 36 volle Monatslöhne einkassieren. Im Mindestfall müssen die scheidenden Regierungsmitglieder aber nur mit einem Monatslohn vorliebnehmen.
Der Kanton Solothurn gewährt grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt, wenn die abtretenden Regierungsrätinnen und Regierungsräte über 55 Jahre alt sind. Im Kanton Aargau ist das Mindestalter gar 57. Haben die ehemaligen Politikerinnen und Politiker das Pensionsalter erreicht, erlischt der Anspruch. Viele weitere Kantone verfolgen ähnliche Systeme. Der ausbezahlte Lohnanteil und die Dauer schwanken aber gehörig.
Leicht anders handhaben es etwa die Kantone Bern und Zug. Dort erfolgt die Auszahlung unabhängig vom Alter oder der Amtsdauer. Bern zahlt seinen abtretenden Exekutivmitgliedern über drei Jahre 65 Prozent des zuvor bezogenen Gehalts. Dazu kommen etwaige Familien- und Betreuungszulagen.
Im reichen Kanton Zug beschränkt sich die Abfindung auf sechs Monatslöhne – jedoch nur dann, wenn ein Regierungsmitglied ab- oder nicht wiedergewählt wird. Fast identische Regeln gelten auch in den Kantonen Uri und Glarus.
Warum kassieren Bundesräte ein fettes Ruhegehalt?
2025 erhalten Bundesrätinnen und Bundesräte 477'688 Franken Lohn. Nach ihrem Ausscheiden kassieren sie davon weiterhin die Hälfte – und zwar bis ans Lebensende. Denn anders als in den meisten Kantonen sind die Magistratinnen und Magistraten beim Bund nicht an die Pensionskasse angeschlossen. Dieselbe Regelung gilt auch für Bundeskanzler (Jahreslohn: 389'793 Franken) und Bundesrichterinnen (382'150 Franken).
Ob die Abfindung auch tatsächlich voll beansprucht werden kann, definiert sich vor allem über die Amtsdauer. In der Landesregierung müssen etwa mindestens vier Jahre absolviert werden, bei Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern sind es sogar acht. Am Bundesgericht müssen die Magistratspersonen sogar 15 Jahre im Amt bleiben. Als Ausnahme gilt, wenn ein vorzeitiger Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen nötig ist.
Sterben die ehemaligen Topbediensteten, erhalten Witwen, Witwer und gemeinsame Kinder weiterhin einen Anteil der Rente ausbezahlt. Der Betrag ist aber tiefer: Für Ehegatte oder Ehegattin gibt es 30 Prozent des ursprünglichen Gehalts, für die Kinder je siebeneinhalb Prozent und für Vollwaisen 12,5 Prozent.