Privilegien behalten
Nationalrat will Bundesrat-Renten nicht abschaffen

Das Ruhegehalt für Ex-Bundesräte und andere Magistratspersonen bleibt unangetastet. Der Nationalrat lehnte eine Initiative zur Änderung der Vorsorge knapp ab.
Publiziert: 03.06.2025 um 13:28 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2025 um 16:49 Uhr
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Der Nationalrat will den Ruhegehalt für alt Bundesräte nicht abschaffen.
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Darum gehts

  • Nationalrat lehnt Abschaffung des Ruhegehalts für ehemalige Magistratspersonen ab
  • Ruhegehalt entspricht halber Besoldung, bei Bundesräten etwa 230'000 Franken
  • Christoph Blocher forderte nachträglich 2,7 Millionen Franken Ruhegehalt
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Aus dem Amt geschiedene Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter sollen weiterhin Privilegien bei der beruflichen Vorsorge haben. Der Nationalrat will das Ruhegehalt nicht abschaffen und Magistratspersonen weiterhin anders als andere Versicherte behandeln.

Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Rémy Wyssmann (57, SVP) zur Unterstellung von Magistratspersonen unter die berufliche Vorsorge mit 93 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die grosse Kammer folgte damit einer Minderheit ihrer für das Geschäft zuständigen Kommission und dem Willen der Mehrheit der Ständeratskommission. Das Geschäft ist damit erledigt.

Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten gemäss geltendem Recht statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.

230'000 Franken Ruhegehalt

Das Ruhegehalt entspricht der halben Besoldung im Amt. Bei einem Bundesratslohn von aktuell rund 460'000 Franken ergibt sich also ein Ruhegehalt von rund 230'000 Franken. Dieses Geld erhalten ehemalige Magistratspersonen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.

Seit Längerem ist dieses Ruhegehalt umstritten. Die knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wollte es ganz abschaffen. Auch sollte die geänderte Regelung dem Referendum unterstellt werden – aus demokratiepolitischen Aspekten.

Magistratspersonen hätten sonst ein «Glaubwürdigkeitsproblem», sagte Wyssmann im Rat. Von der Bevölkerung werde es nicht verstanden, dass Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichterinnen gegenüber normalen Versicherten privilegiert behandelt würden. Kommissionssprecher Philippe Nantermod (41, FDP) sprach von einem «altmodischen, anachronistischen System», das an ein modernes Vorsorgesystem angepasst werden soll.

Minderheit behielt die Oberhand

Eine Minderheit der SPK-N stellte sich aber erfolgreich gegen die geplante Streichung: «Wir alle haben ein Interesse daran, dass wenn ein Bundesrat findet, er könne seine Aufgaben nicht mehr zu hundert Prozent erfüllen, sich nicht wegen finanziellen Aspekten am Amt festklammert», sagte Céline Widmer (47, SP).

Auch könne eine Streichung der Privilegien zu Absprachen und Korruption führen. Zudem sei es für das Parlament als Wahlkörper des Bundesrats oder der Bundesrichter wichtig, Entscheide ohne Rücksicht auf dessen Dienstalter oder Probleme mit der Pensionskasse zu fällen, so Widmer.

Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte unter anderem Christoph Blocher gesorgt. Der frühere SVP-Bundesrat verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er argumentierte, das Geld stehe ihm zu, und er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.

Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken. Für die Zukunft schloss die Landesregierung nachträgliche Auszahlungen ganz aus.

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