Darum gehts
- Thurgauer Parlament streicht Ruhegehalt für Ex-Regierungsmitglieder
- Der Thurgau ist damit der letzte Kanton, der die goldenen Fallschirme streicht
- Bundesräte weiterhin mit lebenslanger Rente bei jährlichem Lohn von 478’166 Franken
Die letzte Bastion ist gefallen. Der goldene Fallschirm in der Schweizer Politik hat ausgedient. Nun hat sich auch das Thurgauer Kantonsparlament für die Abschaffung des Ruhegehalts für ehemalige Regierungsmitglieder entschieden. Früher habe der Verlust des Amts existenzbedrohend sein können. Diese Zeiten aber seien längst vorbei.
Heute seien ehemalige Regierungsräte in einer guten Position auf dem Arbeitsmarkt, hiess es aus dem Parlament. Ausserdem sei das Amt mit jährlich fast 300’000 Franken gut entlöhnt. Daneben erhalten ehemalige Regierungsmitglieder im Thurgau heute ein jährliches Ruhegehalt bis 133’000 Franken. Im Jahr 2024 wurden total 640’000 Franken ausbezahlt.
Unabhängigkeit soll gewährleistet bleiben
Noch nicht abschliessend entschieden ist, ob Abgetretene noch eine Übergangsentschädigung für eine gewisse Zeit erhalten sollen. So könnte die Unabhängigkeit der Exekutivmitglieder während der gesamten Regierungszeit gewährleistet werden. Regierungsräte sollen nicht schon während ihrer Amtszeit auf Jobsuche gehen müssen.
Der Thurgau ist der letzte Kanton, der diesen alten Zopf abschneidet. Im September hatten sich Bern und die Waadt für die Streichung der Ruhestandsrente entschieden. In Bern sollen Ex-Regierungsräte für maximal drei Jahre weiter 65 Prozent ihres bisherigen Lohns erhalten. In der Waadt wird zur Kompensation der Lohn von 260’000 auf 300’000 Franken angehoben.
Im November hat zudem das Bündner Stimmvolk eine SVP-Initiative angenommen. Der goldene Fallschirm wird ersatzlos gestrichen, Alt-Regierungsräte erhalten kein lebenslanges Ruhegehalt mehr. Ein Gegenvorschlag, der das Ruhegehalt auf drei Jahre beschränken wollte, wurde abgelehnt.
Der goldene Fallschirm ist älter als unser Vorsorgesystem. Er entstand zu einer Zeit, als das Regierungsamt noch als Lebensaufgabe galt. Mit Einführung von AHV, IV und Pensionskassen kam die Leibrente allmählich unter Druck. Dennoch dauerte es in den meisten Kantonen bis nach der Jahrtausendwende, bis sie ihre Gesetze anpassten.
Bundesräte müssen sich keine Sorgen machen
Eine Ausnahme bildet auch weiterhin der Bundesrat. Seine Mitglieder verdienen 478’166 Franken pro Jahr plus Spesen. Nach ihrem Ausscheiden kassieren sie davon weiterhin die Hälfte – bis ans Lebensende. Das aber nur, wenn sie nach ihrem Rücktritt keinen anderen lukrativen Job haben.
Anders als in den meisten Kantonen sind die Magistratinnen und Magistraten beim Bund nämlich nicht an die Pensionskasse angeschlossen. Erst im vergangenen Sommer hatte es der Nationalrat abgelehnt, die Bundesratsrenten abzuschaffen. Dieselben Regeln gelten auch für Bundeskanzler (Jahreslohn: 389’793 Franken) und Bundesrichterinnen (382’150 Franken).