Die gefährlichsten Berufe in der Hitze
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Suva-Studie zeigt:Die gefährlichsten Berufe in der Hitze

Bei 33 Grad soll Schluss sein!
SP-Wermuth fordert Hitzestopp für Büezer

Diesen Sommer mussten viele Büezer bei brütender Hitze draussen schuften – mit entsprechenden Risiken für die Gesundheit. SP-Co-Chef Cédric Wermuth will die Arbeitgeber nun stärker in die Pflicht nehmen. Bis hin zu einem Arbeitsstopp ab 33 Grad.
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Ab 33 Grad soll es für Büezer einen Arbeitsunterbruch geben. Das fordert SP-Co-Chef Cédric Wermuth in einem Vorstoss.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Hitzesommer machte vielen Büezern zu schaffen
  • SP-Co-Chef Cédric Wermuth fordert verstärkten Gesundheitsschutz
  • Ab Temperaturen von 33 Grad soll die Arbeit notfalls ganz eingestellt werden
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Monate Juni bis August 2026 waren in der Schweiz die heissesten seit Messbeginn – und lösen damit den Hitzesommer 2003 als Rekordhalter in verschiedensten Kategorien ab. Höchsttemperaturen von über 30 Grad über Wochen hinweg und die extreme Trockenheit bringen auch Bundesbern in die Gänge. Der Bund soll in verschiedenen Bereichen Gegensteuer geben, dürfte es in Zukunft doch weitere Hitzesommer geben.

Vorsorgen will auch SP-Co-Chef Cédric Wermuth (40) – und zwar für die Büezerinnen und Büezer. «Wer bei grosser Hitze schwer arbeitet, braucht verbindlichen Schutz – nicht bloss gute Ratschläge», sagt er zu Blick. «Ab einer klaren Belastungsschwelle muss die Arbeit unterbrochen werden. Es braucht einen Hitzestopp!»

Für schwere Arbeiten im Freien sieht er die Schwelle für den Arbeitsabbruch bei 33 Grad, wenn keine regelmässigen Pausen an einem gekühlten Ort möglich seien.

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Gerade für Beschäftigte auf Baustellen und in vielen weiteren Berufen, die im Freien oder in heissen Innenräumen körperlich schwer arbeiten, ist das für Wermuth keine Frage der Behaglichkeit, sondern des Gesundheitsschutzes: «Dehydrierung, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag – und ein deutlich höheres Unfallrisiko», nennt er Risiken.

Beschattung, Kühlung, bezahlte Pausen

Weitergearbeitet werden dürfte daher nur, wenn der Arbeitgeber für ausreichende Schutzmassnahmen sorgt. Wermuth hat auch bereits konkrete Vorstellungen, wie diese aussehen könnten. «Beschattung, verschobene Arbeitszeiten, Kühlung oder bezahlte Pausen» nennt er als mögliche Optionen. Dabei macht er aber auch klar: «Den Arbeitnehmenden darf aus einer hitzebedingten Arbeitseinstellung kein Nachteil erwachsen – kein Lohnabzug, keine Ferientage, kein Nachholen in der Nacht.»

Sowohl das Arbeitsgesetz als auch das Unfallversicherungsgesetz müssten entsprechend angepasst werden, verlangt Wermuth in einem am Montag eingereichten Vorstoss. 

Zwar gebe es heute schon gewisse gesetzliche Vorgaben, doch diese reichten nicht aus, würden zu wenig gut kontrolliert und kaum sanktioniert, moniert der Aargauer.

Arbeiten bis zur Ohnmacht

Er verweist auf eine Umfrage der Gewerkschaft Unia auf Baustellen: 82 Prozent der Baustellen machen demnach keine regelmässigen Kühlpausen ab 33 Grad, wie von der Suva vorgesehen. Und nur jede dritte Baustelle verfügt über einen kühlen Pausenort. 

Zwei Drittel der Bauarbeiter hatten selbst bei Höchsttemperaturen keine Anpassung ihrer Arbeitszeiten. Und besonders erschreckend: 15 Prozent der Befragten sind am Arbeitsplatz bereits ohnmächtig geworden oder haben miterlebt, wie ein Kollege ihrer Equipe zusammengebrochen ist.

«Freiwilligkeit funktioniert offensichtlich nicht», so Wermuth.

Umkehr der Beweislast

Deshalb fordert er eine Umkehr der Beweislast. «Heute bestimmt der Arbeitgeber selbst, welche Massnahmen genügen. Genau darum wird bei Hitzewellen weitergearbeitet», sagt der SP-Mann. «Künftig soll gelten: Ab der Belastungsschwelle ist der Stopp die Regel. Wer weiterarbeiten lässt, muss belegen, dass die Gesundheit mit gleichwertigen Massnahmen geschützt ist!»

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Wermuth ist nicht der Einzige, der an der Arbeitsfront Druck macht. Auch Grünen-Fraktionschefin Greta Gysin (42) verlangt in einer neuen Motion gesetzliche Anpassungen zum Hitzeschutz. Dafür sollen «Kriterien festgelegt werden, die bestimmen, wann bei Hitzewellen oder besonders hohen Temperaturen die Arbeitstätigkeit angepasst, eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden muss».

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