Geheimdienst krebst zurück
Nachrichtendienstgesetz wird nach Gerichtsurteil angepasst
Der Nachrichtendienst akzeptiert ein Gerichtsurteil zur grenzüberschreitenden Funk- und Kabelaufklärung. Die dafür nötigen Gesetzesgrundlagen verletzen laut Bundesverwaltungsgericht die Grundrechte. Das Gesetz soll nun angepasst werden.
19.01.2026, 13:51 Uhr