Bundesgericht rügt Zürcher Obergericht
Zu milde Strafe nach Vergewaltigung

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts in einem Vergewaltigungsfall aufgehoben. Die Richter hatten den Täter zu milde bestraft und unzulässige mildernde Umstände berücksichtigt. Der Fall geht nun zur Neubeurteilung zurück ans Obergericht.
Publiziert: 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 12:30 Uhr
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Das Bundesgericht in Lausanne rügt das Obergericht Zürich in einem Vergewaltigugnsfall.
Foto: OBS/BUNDESGERICHT/SWISSSTAFFING

Darum gehts

  • Bundesgericht kassiert mildes Urteil für Vergewaltiger aus Kosovo in Zürich
  • Obergericht berücksichtigte unzulässige mildernde Umstände zugunsten des Täters
  • Ursprüngliche Strafe von 32 Monaten auf 24 Monate bedingt reduziert
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Ein Kosovare, der eine Frau in einem Hotelzimmer vergewaltigte, kommt doch nicht so glimpflich davon: Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts kassiert, weil dieses den Täter zu milde bestraft hatte.

Der Mann hatte in einem Zürcher Hotelzimmer eine Landsfrau angegriffen. Zunächst liess die Frau Zungenküsse und das Ausziehen zu – doch als sie merkte, dass der Mann mehr wollte, wehrte sie sich und schob ihn weg. Trotzdem vergewaltigte er sie ohne Kondom.

Obergericht fand Strafe zu hart

Das Bezirksgericht Bülach hatte den Kosovaren im September 2023 ursprünglich zu 32 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sollte er ein Jahr absitzen. Das Zürcher Obergericht bestätigte zwar die Schuld wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, senkte aber das Strafmass: Nur noch 24 Monate – und das bedingt.

Der Mann wäre also nicht ins Gefängnis gekommen. Dagegen legte die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde ein – mit Erfolg.

«Kurze Dauer» keine Entschuldigung

Das Bundesgericht rügte die Zürcher Richter deutlich. Sie hätten den Fall falsch beurteilt und zugunsten des Täters unzulässige mildernde Umstände berücksichtigt.

So habe das Obergericht etwa hervorgehoben, dass die Vergewaltigung «nur kurz gedauert» habe – das sei aber kein Grund für eine mildere Strafe, stellte das Bundesgericht klar. Bereits in einem früheren Urteil sei festgehalten worden, dass die Dauer einer Vergewaltigung nicht strafmindernd wirken darf.

Zudem kritisiert das Bundesgericht, das Obergericht habe das Verhalten der Frau fälschlicherweise als «einwilligungsnah» bezeichnet. Der Täter habe aber einen klaren Widerstand überwinden müssen, heisst es im Urteil. Der Fall geht nun zurück ans Zürcher Obergericht, das erneut über das Strafmass entscheiden muss.

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