Bundesgericht entscheidet
Zürcher muss Hund abgeben – wegen strengen Rassenregeln

Ein Zürcher Hundebesitzer kämpft vor Bundesgericht um seinen Mischling. Dieser wurde als verbotener Listenhund eingestuft und soll beschlagnahmt werden. Welche Rassen unter das Verbot fallen, sorgt immer wieder für Streit.
Publiziert: 09:20 Uhr
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Aktualisiert: vor 1 Minute
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Darf Hund Rocky bei seinem Besitzer im Kanton Zürich bleiben? (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Zürcher Hundebesitzer könnte Hund verlieren, Bundesgericht entscheidet heute
  • Strenge Hundegesetze in Zürich nach tödlichem Angriff 2005 eingeführt
  • 13 Hunderassen und Mischlinge sind im Kanton Zürich verboten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Jan Bachmann* (Name geändert) steht vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder er zieht in einen anderen Kanton – oder er muss seinen Hund Rocky* abgeben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieser als verbotene Rasse gilt und im Kanton Zürich nicht gehalten werden darf.

Grund für das ungewöhnliche Urteil: Der Kanton Zürich hat eines der strengsten Hundegesetze der Schweiz. Die Regeln traten nach einem schrecklichen Vorfall 2005 in Kraft. Drei Kampfhunde stürzten sich auf einen sechsjährigen Jungen und bissen ihn tot. Seither dürfen im Kanton Zürich 13 Hunderassen nicht mehr gehalten werden – darunter Pitbulls, Staffordshire Terriers und Bullterriers. Auch wenn es sich um eine Kreuzung handelt, also einen Mischling mit Anteil der Rasse, sind die Tiere nicht erlaubt. 

Wann ein Mischling als Kampfhund gilt, sorgt immer wieder für Diskussionen. Dieses Mal landete der Streit vor dem höchsten Schweizer Gericht. Der Protagonist selbst war nicht im Saal – Hund Rocky wartete draussen. Für Besitzer Bachmann endete der Vormittag in grosser Enttäuschung.

Rassenverbote nach Angriffen

Bachmann glaubte eigentlich, dass sein Hund nicht unter das Verbot falle. Er kaufte seinen Hund 2019 bei einer Züchterin in Deutschland. In der zentralen Hundedatenbank Amicus wurde Rocky als Kreuzung zwischen einer Bulldogge und einer Alpenländischen Dachsbracke eingetragen. Doch im Mai 2020 fiel er der Stadtpolizei Zürich auf – der Hund erinnere an einen sogenannten Listenhund, heisst es im Rapport, also einen Hund, der im Kanton verboten ist.

Bachmann musste seinen Hund daraufhin durch einen amtlichen Tierarzt beurteilen lassen. Die Untersuchung ergab, dass es sich teils um einen American Staffordshire Terrier handelt. Im Kanton sind diese Hunde verboten.

Wann ist ein Kampfhund ein Kampfhund?

Wann ein Mischling als Kampfhund gilt, sorgt immer wieder für Debatten. Fehlt ein Nachweis mittels Ahnentafel, entscheidet der Amtstierarzt allein aufgrund der Erscheinung des Hundes. Allerdings ist umstritten, ob vom Aussehen des Hundes zuverlässig auf die Rasse geschlossen werden kann. 

Kürzlich wurde das Gesetz sogar noch verschärft. Seit dem 1. Januar 2025 ist auch die Neuanschaffung von Rottweilern verboten. Für bereits im Kanton lebende Tiere muss eine Haltebewilligung beantragt werden. Der Grund für diesen Entscheid war unter anderem ein Rottweiler-Angriff in Adlikon ZH im Oktober, bei dem fünf Menschen verletzt wurden, darunter zwei Kinder schwer.

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Das Veterinäramt stufte Rocky 2020 als verbotenen Hund ein und ordnete seine Beschlagnahmung an – es sei denn, Bachmann ziehe samt Tier in einen anderen Kanton. Der Zürcher wehrte sich zunächst bei der Gesundheitsdirektion und schliesslich beim Verwaltungsgericht des Kantons. Beide Behörden stellten sich jedoch hinter den Entscheid des Veterinäramts. Bachmann durfte Rocky bis zum endgültigen Urteil behalten – allerdings nur mit Maulkorb und Leine.

Nun hat das Bundesgericht das Zürcher Hundegesetz bestätigt. Mit vier zu einer Stimme wurde die Beschwerde abgewiesen. Damit steht fest: Rocky gilt als Mischling mit Anteilen einer verbotenen Rasse – und darf im Kanton Zürich nicht bleiben. Für Bachmann bedeutet das Urteil, dass er entweder umziehen oder sich von seinem Tier trennen muss.

* Name geändert

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