Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Kanton geht gegen renitente Kampfhunde-Halter vor

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat Verfahren gegen neun Kampfhunde-Besitzer eingeleitet. Diese haben, entgegen der Vorschrift, kein Gesuch für das Halten ihres Rottweilers eingereicht.
Publiziert: 01.09.2025 um 00:12 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2025 um 08:21 Uhr
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Rottweiler sind im Kanton Zürich auf der Liste der verbotenen Hunderassen.
Foto: keystone-sda.ch

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Andreas SchmidInlandredaktor

Seit dem 1. Januar ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Das Veterinäramt setzte die Kampfhunde auf die Liste verbotener Rassen. Nach Bissattacken von Rottweilern gegen Kinder entschieden sich die Verantwortlichen zu diesem Schritt. So sind nun neben Pitbulls und Bullterriern – diese Rassen sind seit 2010 nicht mehr zugelassen – auch Rottweiler verboten.

Wer bereits vor diesem Jahr einen Rottweiler hielt, musste bis Ende Juni eine Haltebewilligung beantragen. Diese erteilt das Veterinäramt nach einer Wesensprüfung der Rottweiler. Mit der Beurteilung soll sichergestellt werden, dass die Hunde ungefährlich und kontrollierbar sind.

Bestimmungen missachtet

Doch nicht alle Rottweiler-Halter fügen sich den Vorgaben des Veterinäramts. Einige haben nach Ablauf der Meldefrist trotz Mahnung und neuem Ultimatum kein Bewilligungsgesuch eingereicht. Deshalb geht das Veterinäramt nun gegen die Säumigen vor. Auf Anfrage von Blick sagt Sprecherin Jutta Lang: «Gegen neun Hundehalterinnen und Hundehalter hat das Amt Verwaltungsverfahren eingeleitet.» Diese seien noch am Laufen. Jedes Verfahren sei ein Einzelfall und bedürfe einer individuellen Prüfung, hält Lang fest.

Ohne Haltebewilligung drohen Rottweiler-Besitzern Sanktionen wegen «verbotener Hundehaltung». Dafür drohen Bussen oder je nach Vergehen sogar Freiheitsstrafen. Mit einer Verfügung kann das Veterinäramt eine Platzierung der Rottweiler ausserhalb des Kantons anordnen, oder die Halter müssen wegziehen. Die Betroffenen können die Verfügungen anfechten. 

Wegen des Zürcher Rottweiler-Verbots gelangten Vereine und Private erfolglos ans Verwaltungsgericht. Die Unterlegenen zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter, das sich nun mit dem Fall befassen muss. 

Bereits weniger Rottweiler

Seit Juli absolvieren jede Woche Halterinnen und Halter die Wesensbeurteilung ihrer Hunde. Davon ausgenommen sind nur sehr junge und ganz alte Rottweiler. Bisher haben laut Jutta Lang 54 Rottweiler die Prüfung auf Gehorsam und den Umgang mit Fremdfaktoren absolviert. Registriert sind im Kanton Zürich derzeit 298 Rottweiler, vor ein paar Monaten waren es noch rund 350. Das heisst, dass seit Inkrafttreten des Verbots 50 der Kampfhunde weggeben wurden, gestorben sind oder mit ihren Halterinnen und Haltern den Kanton verlassen haben. 

Die Rottweiler, die das Veterinäramt in der Wesensbeurteilung als problematisch einschätzt, müssen Kurse absolvieren oder einen Maulkorb tragen. Vermindern diese Massnahmen das Risiko von Beissattacken nicht, ist das Einschläfern der Tiere das letzte Mittel.

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