Der Berner Regierungsrat behandelte die Beschwerden nicht materiell, sondern leitete sie ans Bundesgericht weiter. Ein Mitarbeiter der Staatskanzlei bestätigte am Donnerstag auf Anfrage eine Meldung von Radio SRF. Auch der Zürcher Regierungsrat beschloss, auf eine Beschwerde, die von der Bewegung Mass-Voll stammte, nicht einzutreten und den Fall nach Lausanne weiterzuleiten.
Auslöser für die Beschwerden war die Tatsache, dass die Swisscom die Ja-Kampagne finanziell unterstützt hatte. Das Abstimmungsergebnis vom 28. September fiel mit einem Ja-Anteil von 50,39 Prozent zudem äusserst knapp aus. Experten halten eine Intervention durch das Bundesgericht deshalb für potenziell möglich.
Die Aktienmehrheit der Swisscom liegt von Gesetzes wegen beim Bund. Sie gilt damit als «bundesnaher Betrieb». Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts sind staatsnahe Unternehmen «grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet».