Bundesgericht weist Beschwerde ab
Seefeld-Mord-Anstifter muss 16,5 Jahre in den Knast

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der zu 16,5 Jahren Haft wegen Anstiftung zum Mord verurteilt wurde. Der Fall betrifft eine Tat im Zürcher Seefeld-Quartier im Jahr 2016, bei der ein zufällig ausgewähltes Opfer erstochen wurde.
Publiziert: 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12:27 Uhr
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Tatort: Am Arosasteig im Seefeld erstach Tobias K. den ihm unbekannten IT-Fachmann M. S. um die Mittagszeit des 30. Juni 2016.
Foto: KEYSTONE/Walter Bieri

Darum gehts

  • Anstifter zu Mord im Zürcher Seefeld-Quartier muss 16,5 Jahre in Haft
  • Litauer manipulierte Mithäftling mit Lügengeschichten über Thomas Schmidheiny
  • Schweizer Mittäter zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt
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Der Anstifter der Mordtat im Zürcher Seefeld-Quartier im Jahr 2016 muss eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verbüssen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Irvidias M.* (45) abgewiesen. Dieser beantragte einen Freispruch vom Vorwurf der Anstiftung zu Mord.

Das höchste Schweizer Gericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil alle Rügen des heute Litauers abgewiesen. Es bestätigt die Sicht des Obergerichts Zürich, wonach die Lügengeschichten des Verurteilten den Ausschlag dafür gaben, dass dessen Mithäftling eine zufällig ausgesuchte Person mit mehreren Messerstichen ermordete.

Als nichts geschah, kaufte er ein Messer

Die Tat war Teil eines Plans, den der Schweizer Tobias K.* und der Litauer im Strafvollzug geschmiedet hatten. Sie wollten frühzeitig frei kommen. Im ersten unbegleiteten Hafturlaub schickte der Schweizer einen fingierten Erpresserbrief ans Zürcher Kantonsparlament.

Darin drohte er im Namen einer angeblichen litauischen Bande die Tötung von Menschen an, sollte der Litauer nicht freigelassen werden. Als nichts geschah, kaufte er ein Messer und suchte ein Opfer.

Tötung gemeinsam ausgearbeitet

Die Schlussfolgerungen der Vorinstanz geben laut Bundesgericht zu keiner Kritik Anlass. So erachtet das Obergericht den Litauer als äusserst manipulative Person. Es sei ihm gelungen, seinen Mithäftling davon zu überzeugen, dass er im Besitz von belastenden Dokumenten gegen den Unternehmer Thomas Schmidheiny sei. Dieser solle ihm und seiner in England lebenden Familie deshalb mit dem Tod gedroht haben, erzählte er.

Gemeinsam hätten der Mithäftling und der Litauer das Szenario mit dem Erpresserschreiben und der Tötung ausgearbeitet. Der Gefängnis-Kumpane sei dabei zwar sehr empfänglich gewesen für die Lügengeschichte des Litauers, aber nicht dessen willenloses Werkzeug. Er wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. 

*Namen bekannt

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