Das sagt Rechtsprofessor Peter V. Kunz zum CS-Urteil
Müssen UBS oder Steuerzahler 16 Milliarden blechen?

Anleger, die beim CS-Untergang 16 Milliarden Franken verloren haben, seien zu Unrecht enteignet worden. Zu diesem brisanten Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Was bedeutet das nun für die UBS und die Steuerzahler? Experte Peter V. Kunz ordnet ein.
Publiziert: 14.10.2025 um 19:55 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2025 um 20:14 Uhr
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Der Untergang der Credit Suisse beschäftigt die Justiz bis heute – und es wird noch viele Jahre dauern.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Sachen CS-Untergang gegen UBS und Bund
  • UBS könnte Anlegern, die Geld verloren haben, 16 Milliarden Franken nachzahlen müssen
  • UBS könnte gegen die Eidgenossenschaft klagen, wenn das Bundesgericht das Urteil bestätigt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Es ist ein Paukenschlag, der die UBS und den Steuerzahler sehr viel Geld kosten könnte: 16 Milliarden Franken, um genau zu sein. Am Dienstagmittag hat das Bundesverwaltungsgericht einen brisanten Entscheid gefällt: Rund 3000 Leute hatten dort geklagt. Sie alle hatten beim Ende der Credit Suisse sogenannte AT1-Anleihen besessen – in der Höhe von 16 Milliarden Franken. Auf einen Schlag waren sie nichts mehr wert. Denn die Abschreibung verfügt hatte die Finanzmarktaufsicht (Finma) per Notverordnung.

Das Gericht entschied nun: Das war nicht rechtmässig, weil die Bank noch genügend Kapital hatte. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für den «schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihensgläubiger», entschieden die Richter.

Was bedeutet das nun konkret? «Die UBS hat jetzt ein Problem», sagt Rechtsprofessor Peter V. Kunz gegenüber Blick. «Bestätigt das Bundesgericht das Urteil, muss die UBS voraussichtlich 16 Milliarden Franken nachzahlen.»

Streitfall zwischen Bund und UBS

In Stein gemeisselt ist noch nichts. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wirtschaftsrechtler Kunz wäre aber «höchst überrascht, wenn das Bundesgericht das Urteil kippen würde». Kunz rechnet mit juristischen Streitigkeiten, die Jahre andauern werden. 

Denn wenn das Bundesgericht das jetzt erfolgte Urteil stützt, dürfte es ein weiteres Verfahren geben, das die Rückabwicklung regelt. Danach, so ist Kunz überzeugt, würde die UBS versuchen, den Bund in die Pflicht zu nehmen – und damit die Steuerzahler. Denn die Finma hatte die CS dazu verdonnert, die 16 Milliarden AT1-Anleihen abzuschreiben – gegen den Willen der CS. «Es wird einen Streitfall zwischen der UBS und der Eidgenossenschaft geben», ist Kunz überzeugt. «Die UBS wird nicht die Schulden der Credit Suisse zahlen wollen.» 

Überrascht ist Peter V. Kunz nicht, dass es nun so weit gekommen ist. «Ich habe seit dem 19. März 2023 immer auf diese Schwachstelle hingewiesen.» Entsprechend hält er das Urteil des Verwaltungsgerichts für richtig. «Es ist ein starkes Zeichen zugunsten des Rechtsstaates.» Es sei juristisch offensichtlich, dass «die Voraussetzungen nicht gegeben waren, um die Abschreibung der AT1-Darlehen vorzunehmen».

Um die Abschreibung von AT1 vorzunehmen, hätte es gemäss Kunz Probleme beim Eigenkapital benötigt. Doch das Eigenkapital der CS sei trotz aller Schwierigkeiten der Bank genügend hoch gewesen, anders die Liquidität. «Daran zweifelt weder die UBS noch der Bundesrat.» 

Kritik an Keller-Sutter

Die UBS wollte den Entscheid nicht kommentieren. Das Finanzdepartement nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird es analysieren, wie ein Sprecher gegenüber Blick schreibt. Man sei aber nicht Partei des Verfahrens. Auch die Finma schreibt, man nehme den Teilentscheid entgegen. «Sie wird diesen nun analysieren.»

Kunz spart nicht mit Kritik an Finanzministerin Karin Keller-Sutter. «Man hat damals etwas übers Knie gebrochen. Dabei war der Rechtsstaat das Opfer.» 

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