Darum gehts
- Bundesrat verschärft Eigenmittel-Vorschriften für systemrelevante Banken wie UBS
- UBS drohte mit Wegzug aus der Schweiz wegen neuer Vorschriften
- Neue Anforderungen könnten UBS zusätzliche 24 Milliarden US-Dollar kosten
Der Bundesrat macht mit der Verschärfung der Eigenmittel-Vorschriften für die UBS ernst. Er hat nun die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Das Paket sieht die angekündigte vollständige Unterlegung der Auslandstöchter systemrelevanter Banken mit Eigenkapital vor.
Für die Grossbank UBS sollen damit Vorschriften gelten, gegen die sich die Grossbank in den letzten Monaten vehement gewehrt hat. Laut Schätzungen des Finanzdepartements würden die verschärften Eigenmittelanforderungen für die Auslandstöchter einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 23 Milliarden US-Dollar ausmachen, die UBS selbst geht von 24 Milliarden aus.
In den vergangenen Wochen war im Umfeld der UBS gar ein allfälliger Wegzug der Grossbank aus der Schweiz ins Spiel gebracht worden. Laut den UBS-Vertretern würde die Schweiz damit auch im Vergleich zu anderen Ländern unverhältnismässig hohe Kapitalanforderungen stellen.
Keller-Sutter bleibt unbeeindruckt
Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) lässt sich von den Drohungen rund um die UBS offenbar nicht beeindrucken. Sie hat keine Änderungen an dem Paket vorgenommen, das im Juni in seinen Grundzügen vorgestellt worden war. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird das Parlament die geplanten neuen Vorschriften diskutieren.
Für den Bundesrat sei die vorgeschlagene Massnahme dagegen sinnvoll, notwendig und zielgerichtet sowie für die UBS tragbar, heisst es in einer Mitteilung. Dagegen verzichte der Bundesrat auf eine allgemeine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, die er als weniger geeignet beurteile.
Eingeführt werden soll die Verschärfung der Eigenmittelanforderung schrittweise: Der Bundesrat sieht vor, der UBS eine Übergangsfrist von sieben Jahren einzuräumen, abhängig vom Fortgang der parlamentarischen Beratung. Bei Inkrafttreten soll die Unterlegung 65 Prozent betragen und anschliessend pro Jahr um 5 Prozentpunkte auf den Zielwert von 100 Prozent ansteigen.