Gericht ordnet an
Thurgau muss einen Syrer einbürgern

Das Verwaltungsgericht folgt dem Bundesgericht und ordnet gegen den Willen der Thurgauer Politik die Einbürgerung von Talal Aldroubi an. Damit dürfte ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende gefunden haben.
Publiziert: 08:46 Uhr
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Aktualisiert: 10:10 Uhr
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Der gebürtige Syrer Talal Aldroubi ist seinem Ziel einen grossen Schritt nähergekommen.
Foto: Philippe Rossier

Darum gehts

  • Verwaltungsgericht hebt Ablehnung der Einbürgerung von Talal Aldroubi auf
  • Bundesgericht erklärte frühere Ablehnung als unzulässig, Stadt musste Gemeindebürgerrecht erteilen
  • Aldroubi erhält fast 5500 Franken Entschädigung, Kanton trägt 2000 Franken Verfahrensgebühren
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Nein, nein und nochmals nein. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat eine Einbürgerung von Talal Aldroubi stets abgelehnt. Der 47-Jährige, der heute im Kanton Zürich mit seiner zweiten Frau lebt und sich als Hausmann um die beiden gemeinsamen Kinder kümmert, habe Schulden, komme beruflich auf keinen grünen Zweig und er spreche zu wenig gut Deutsch. Nun aber pfeift das Verwaltungsgericht das Thurgauer Kantonsparlament zurück.

Seit sieben Jahren kämpft der gebürtige Syrer für sein Recht. Zuerst stellte sich im Jahr 2020 die Einbürgerungskommission von Romanshorn quer, wo Aldroubi von 2012 bis 2024 wohnte. Und Ende Februar liess ihn auch der Thurgauer Grosse Rat auflaufen. Dieser verwehrte Aldroubi ebenfalls das Kantonsbürgerrecht.

Thurgau verliert Machtkampf

Der Entscheid des Grossen Rates sei nicht rechtens, sagt jetzt aber das Verwaltungsgericht, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Das Gericht weise den Fall zurück an den Kantonsrat und diesen an, Aldroubi im zweiten Anlauf einzubürgern. Es folgt dem Bundesgericht, das schon 2023 die Ablehnung der Romanshorner Einbürgerungskommission als unzulässig erklärt hatte. Die Stadt musste Aldroubi und zweien seiner Kinder schliesslich das Gemeindebürgerrecht erteilen.

Das Urteil des Bundesgerichts sei auch für den Kanton wegweisend, weil sich in den letzten Jahren nichts Wesentliches an der Situation verändert habe, argumentiert das Verwaltungsgericht. Der Grosse Rat hätte das Urteil nur dann ignorieren und das Gesuch von Aldroubi ablehnen können, wenn sich seit der Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes etwas Neues ergeben hätte, das gegen die Einbürgerung spricht. Doch dem sei nicht so.

Einbürgerung stehe nichts im Wege

Das Bundesgericht sei damals zum Schluss gekommen, dass einer Einbürgerung nichts im Wege stehe. Die Schulden allein würden den Mann nicht als Kandidaten für den Schweizer Pass disqualifizieren, zumal er den grössten Teil zurückbezahlt habe, ruft das Verwaltungsgericht in Erinnerung. Dass er genügend gut Deutsch spreche, stehe ausser Frage. Aldroubi übersetze als anerkannter Dolmetscher an Gerichten im Thurgau.

«Ich bin erleichtert über und dankbar für den Entscheid des Verwaltungsgerichts», wird Aldroubi zitiert. «Das Urteil zeigt klar, dass mein Einbürgerungsverfahren rechtsstaatlich falsch behandelt wurde und dass politische oder persönliche Einflüsse in einem solchen Verfahren keinen Platz haben dürfen.» Das Verwaltungsgericht entschädigt Aldroubi mit fast 5500 Franken und legt die Verfahrensgebühren in der Höhe von 2000 Franken dem Kanton Thurgau auf.

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