Trotz hängiger Beschwerde
Ausweisung eines Radikalisierten zulässig
Die Ausweisung eines radikalisierten Franzosen vor Abschluss seines Beschwerdeverfahrens war zulässig. Laut Bundesgericht hat die Vorinstanz alle Faktoren sorgfältig abgewogen. Der heute 25-Jährige drohte 2024 öffentlich mit dem Einsatz eines Sprengstoffgürtels.
15.08.2025, 17:46 Uhr