Nach Knaller-Urteil in Luzern
Jagt Alpstaeg nun den FCL-Verwaltungsrat zum Teufel?

Mit dem Sieg vor dem Bezirksgericht ist Bernhard Alpstaeg zurück in Amt und Ehren. Doch was will der alte und neue FCL-Mehrheitsaktionär? Und warum ist dieses erstinstanzliche Urteil für den FC Luzern so gefährlich? Die neun brennendsten Fragen und Antworten zum Fall.
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Alain KunzReporter Fussball

Alpstaeg ist wieder Mehrheitsaktionär, beruft er gleich eine Verwaltungsratssitzung ein?


Nein, das ist nicht möglich. Der FC Luzern hat eine Frist von 30 Tagen, um gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts beim Kantonsgericht Berufung einzulegen. Bis dann ist das Urteil nicht rechtsgültig. Und ficht der FCL das Urteil an, wie er es angekündigt hat, bleibt der Status quo bestehen. Das heisst, Alpstaegs Aktienpaket von 25 Prozent, das ihm laut Bezirksgericht zusteht, bleibt bis zu einem Urteil der zweiten Instanz beim FCL. Erst wenn der Klub dann auch verliert, kann Alpstaeg diese Aktien im Aktienbuch wieder auf seinen Namen eintragen lassen.

2022 wollte Alpstaeg den Verwaltungsrat zum Teufel jagen – holt er das nun nach?

Nein, das ist so nicht der Fall. «Michael Sigerist und Marco von Ah sind erst im Dezember 2025 gewählt worden und haben mit der Vorgeschichte des Konflikts nichts zu tun. Aber Herr Alpstaeg ist überzeugt, dass es auch neue, frische Verwaltungsräte braucht, die nicht vorbelastet sind, um die Situation zu entemotionalisieren», sagt Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits. «Doch bevor man über Personalien spricht, muss zuerst diskutiert werden, welche Kompetenzen es im VR der FCL Holding AG braucht und welche im VR der FC Luzern-Innerschweiz AG, welche die Betriebsgesellschaft des FCL ist. Ausserdem braucht es eine Bestandesaufnahme, wo der FCL heute wirtschaftlich, organisatorisch und sportlich steht, wie wir das dem damaligen Präsidenten Stefan Wolf und seinem Vizepräsidenten Josef Bieri schon 2023 vorgeschlagen hatten. Dann sollten sich der VR und alle Grossaktionäre gemeinsam an einen Tisch setzen und besprechen, wie man die Zukunft des FCL gemeinsam zu einer Erfolgsstory machen kann.»

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Swisspor-Patron Bernhard Alpstaeg ist wieder «in charge» beim FC Luzern.
Foto: keystone-sda.ch

Dauert es noch einmal so lange, bis das Kantonsgericht urteilt?

Das ist nicht auszuschliessen, aber nicht wahrscheinlich. Die Dauer eines Verfahrens hängt von vielen profanen Dingen wie den Terminkalendern der Kantonsrichter ab. Nochmals eine derart lange Zeit verstreichen zu lassen, wäre nicht gut für den FCL.

Warum?

Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 rückwirkend aufzuheben seien, weil Alpstaeg an dieser bloss mit 27 statt 52 Prozent der Aktien vertreten war. Womit auch die damalige Wahl des Verwaltungsrats ungültig wäre. Der heutige VR ist damit gar nicht gültig im Amt. Diese Ungültigkeit, so das Bezirksgericht, gilt für alle Generalversammlungen und VR-Wahlen seither.

Was bedeutet das?

Dass viele Verträge mit Leuten abgeschlossen wurden, die aufseiten des FCL gar nicht dazu befugt waren. So auch der neue Präsident Sigerist und Verwaltungsrat von Ah. Dieses gewaltige Risiko würde man für die gesamte Zeitspanne eines neuen Verfahrens weiterhin eingehen. Das kann nicht im Interesse des FC Luzern sein. Und auch nicht der neuen Verwaltungsräte, die nun wissen, dass sie zu Unrecht im Amt sind und schlimmstenfalls sogar mit dem eigenen Vermögen haften müssen, sollte Geld zurückgefordert werden.

Was würde im Interesse des FC Luzern liegen?

Dass der VR das Gespräch mit Alpstaeg sucht, um eine für die Parteien annehmbare Lösung zu suchen, um diese Rechtsunsicherheit aus der Welt zu schaffen. Beide Parteien scheinen dazu bereit. Alpstaeg sagt: «Wir haben von Beginn weg Vorschläge für eine Zusammenarbeit gemacht, die für alle Beteiligten fair und für den FCL positiv sind. Im Interesse des FCL ist es jetzt an der Zeit, dass der Verwaltungsrat der FCL Holding auf unsere Vorschläge eingeht.» Dieser lässt sein kurzes gestriges Statement mit den Worten enden: «Unabhängig davon* sind wir weiterhin offen, den Weg des Dialogs weiterzuführen.»

(*Unabhängig von der Berufung. Die Red.) 

Weshalb ist das Urteil des Bezirksgerichts wegweisend?

Weil damit der FC Luzern alle drei Verfahren gegen Bernhard Alpstaeg in erster Instanz verloren hat. Zuvor hatte bereits das Kriminalgericht festgestellt, dass keine Nötigung gegenüber den Aktionären im Spiel gewesen sei, um 2015 das Aktienpaket von 25 Prozent von Walter Stierli zu erlangen. Und das Bezirksgericht hatte bereits Ende 2025 pro Alpstaeg entschieden und auf dessen Begehren eine Verfügung erlassen, wonach es der Holding verboten wurde, weitere Aktien der FC Luzern-Innerschweiz AG zu verkaufen. Diese Anordnung ist Ende 2025 im sogenannten Massnahmenverfahren aufrechterhalten worden.

Ist Alpstaeg zu Konzessionen bereit?

Wigdorovits bejaht: «Herr Alpstaeg will aus dem FCL keinen FC Alpstaeg machen! Ihm ist wichtig, dass der Klub saniert wird und in Innerschweizer Händen bleibt. Er ist auch bereit, mit den grösseren Minderheitsaktionären einen Vertrag mit einer sogenannten Schutzklausel einzugehen, damit diese nicht einfach durch den Mehrheitsaktionär in fundamentalen Fragen überstimmt werden können. Das heisst, sie sollen ein Vetorecht haben, wenn es zum Beispiel um den Verkauf dieser Aktien geht. Bei diesen Fragen sollte nichts gegen ihren Willen durchgeboxt werden können. Voraussetzung ist aber, dass sie sich auch anteilsmässig an den laufenden Verlusten des FCL beteiligen. Wer mitentscheiden will, muss auch die finanziellen Folgen dieser Entscheide mittragen.»

Bei wem liegt der Ball nun?

Beim FC Luzern. Dieser muss nun entscheiden, ob er tatsächlich wie angekündigt in Berufung geht. Und dessen Verwaltungsräte sollten sinnvollerweise auf Alpstaeg zugehen, um eine aussergerichtliche, dauerhafte Lösung zu suchen.

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