«Eine Schlappe? Das sehe ich anders»
So reagiert der FCL auf den Alpstaeg-Freispruch

Das Kriminalgericht Luzern spricht Bernhard Alpstaeg, Aktionär des FC Luzern, von den Vorwürfen der ungetreuen Geschäftsführung und Nötigung frei. Der 79-Jährige zeigt sich erleichtert über den Freispruch in beiden Fällen.
Publiziert: 13.06.2025 um 16:38 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2025 um 19:43 Uhr
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FCL-Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller ist unzufrieden mit dem Urteil des Kriminalgerichts.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bernhard Alpstaeg vom Kriminalgericht Luzern freigesprochen. Urteil noch nicht rechtskräftig
  • FCL-Verwaltungsrat erwägt Berufung gegen das Urteil beim Kantonsgericht
  • Alpstaeg besitzt 25 Prozent der Aktien der FCL Holding AG
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Carlo Emanuele FrezzaReporter Fussball

Eigentlich gilt der Freitag, der 13. als ein Unglückstag. Das gilt ab sofort aber nicht mehr für Bernhard Alpstaeg (79). Das Kriminalgericht Luzern spricht den Aktionär des FC Luzern sowohl vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung als auch vom Vorwurf der Nötigung frei, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Trotzdem ist es für Alpstaeg ein voller Erfolg im teils heftig geführten Streit mit dem Verwaltungsrat und den anderen Aktionären des FCL. Entsprechend glücklich zeigt sich Alpstaeg bei der Urteilsverkündung. «Er ist sehr erleichtert», betont auch sein Sprecher Sacha Wigdorovits (73). Schliesslich sei er fast achtzig und kämpfe seit über zwei Jahren um seinen Ruf.

Alpstaeg zeigt sich dankbar

Nun gibt das Kriminalgericht Alpstaeg gleich in zwei Fällen recht. Die Begründung der Richter fällt überraschend eindeutig aus. Weder beim Kauf der Stadionaktien noch beim Erwerb des Aktienpakets von 25 Prozent an der FCL Holding AG hat er sich gemäss ihnen strafrechtlich etwas zuschulden kommen lassen. Vielmehr bestünden an den Ausführungen des Verwaltungsrats erhebliche Zweifel. «Bernhard Alpstaeg ist sehr dankbar, dass sich das Gericht so viel Mühe gemacht und die Fragen in beiden Fällen detailliert bearbeitet hat», präzisiert Wigdorovits.

Wo ein Gewinner, da ein Verlierer. In diesem Fall der Verwaltungsrat des FCL. Wobei als solcher fühlt er sich gar nicht. «Eine Schlappe? Das sehe ich anders. Für Bernhard Alpstaeg ist es ein Freispruch nach dem Grundsatz im ‹Zweifel für den Angeklagten›», fügt Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller (50) an.

FCL zieht den Entscheid wohl weiter

Als einzige Vertreterin des Gremiums war Engelberger-Koller am Freitagvormittag bei der Urteilsverkündung am Kriminalgericht anwesend. «Wir werden nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten. Dann werden wir sehen, ob wir diesen Entscheid nachvollziehen können. Im Moment können wir das mit der vom Gericht vorgetragenen Zusammenfassung nicht», sagt sie.

Deshalb ist es auch klar, wie es in dieser Sache weitergeht. «Wir gehen davon aus, dass wir an das nächste Gericht gehen werden», betont Engelberger-Koller. Das wäre in diesem Fall das Kantonsgericht. Stellt sich die Frage, ob dieses die Faktenlage anders interpretieren würde. «Der zweite Prozess hätte mit dem ersten nichts zu tun. Und ein anderes Gericht kann das anders beurteilen», schildert Engelberger-Koller.

Hoffen auf eine aussergerichtliche Lösung

Fest steht: Das Urteil des Kriminalgerichts könnte Signalwirkung für den Zivilprozess haben, an dem dann geklärt werden wird, ob Alpstaeg im Dezember 2022 durch den Verwaltungsrat rechtmässig 25 Prozent der Aktien der FCL Holding AG aus dem Aktienbuch gestrichen wurden. In diesem Verfahren gibt es allerdings noch kein Urteil.

Alpstaeg und Co. hoffen allerdings, dass es gar nicht mehr so weit kommen muss. Das lässt sein Sprecher Wigdorovits in einer Botschaft an den Verwaltungsrat durchblicken: «Der Gegenpartei sagen wir, dass es am Ende des Tages in dieser Sache um den FC Luzern geht. Und dem Klub ist am meisten gedient, wenn wir jetzt zusammenkommen, das Gespräch suchen und versuchen, eine aussergerichtliche Lösung zu finden. Im Sinne aller Beteiligten, aber vor allem für den FC Luzern.»

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