Klub muss Aktien zurückgeben
Bernhard Alpstaeg siegt auf ganzer Linie – FCL reagiert

Knall in Luzern! Nur vier Tage nach dem Spiel zum 125-Jahr-Jubiläum mit dem ersten Saisonsieg hat der FC Luzern nach einem Gerichtsurteil einen neuen, alten Mehrheitsaktionär: Bernhard Alpstaeg. Der Klub wird den Entscheid anfechten.
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Swisspor-Patron Bernhard Alpstaeg ist zurück in Charge beim FC Luzern.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • FC Luzern: Bernhard Alpstaeg durch Gerichtsurteil wieder Mehrheitsaktionär mit 52 Prozent
  • Gericht bestätigt rechtmässigen Erwerb der Stierli-Aktien durch Alpstaeg
  • FCL Holding muss 208'000 CHF Prozesskosten an Alpstaeg zahlen
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Alain KunzReporter Fussball

Das Bezirksgericht Luzern hat im Fall des Aktienstreits zwischen der FCL Holding AG und Aktionär Bernhard Alpstaeg ein erstinstanzliches Urteil gesprochen. Dreieinhalb Jahre nach Einreichung der Klage durch Swisspor-Besitzer Alpstaeg. Es ist ein Urteil, das nicht wirklich überrascht. Der Inhalt in aller Kürze: Das Gericht hat entschieden, dass jene 25 Prozent der Aktien der Holding, welche der Verwaltungsrat Alpstaeg im Dezember 2022 aus dem Aktienbuch hatte streichen lassen, zurück an Alpstaeg zu gehen hätten. Was bedeutet: Alpstaeg, der aktuell 27 Prozent der Aktien der Holding hält, ist mit diesen 25 Prozent wieder Mehrheitsaktionär des Klubs, weil er nun wieder 52 Prozent innehat.

Bezirksgericht: «vorbehaltlos und ohne Einschränkung»

Das Bezirksgericht hält in seinem Urteil, das Blick vorliegt, fest, dass die Beklagte, also die FCL Holding, zu verpflichten sei, den Kläger, also Alpstaeg, als Eigentümer der aberkannten Aktien «mit vollem Stimmrecht im Aktienbuch vorbehaltlos und ohne Einschränkung einzutragen».

Zum Streit war es gekommen, weil Alpstaeg 2022 den Verwaltungsrat mit dem damaligen Präsidenten Stefan Wolf an der Spitze hatte absetzen wollen. Mit der Streichung des 25-Prozent-Aktienpakets wollte der Verwaltungsrat um den Inhaber der übrigen 48 Prozent der Aktien, den heutigen Vizepräsidenten Josef Bieri, Alpstaegs Plan vereiteln.

Bereits vor Kriminalgericht hatte Alpstaeg gesiegt

Der VR des FC Luzern hatte das Recht zur Aktienstreichung damit begründet, dass Alpstaeg diese 25 Prozent, die Ex-Präsident Walter Stierli gehörten, nur mit Druck gegenüber früheren Aktionären habe erwerben können. Allerdings hatte das Luzerner Kriminalgericht Alpstaeg vor gut einem Jahr bereits vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen und damit den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in dieser Sache gekippt.

Die Reaktionen auf den Freispruch von Alpstaeg
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«Wollen an einen Tisch sitzen»:Die Reaktionen auf den Freispruch von Alpstaeg

Nun hat das Bezirksgericht entschieden, dass Alpstaeg diese sogenannten Stierli-Aktien rechtmässig erworben habe. Die FCL Holding AG, die Muttergesellschaft der FC Luzern-Innerschweiz AG, welche den Profibetrieb der Organisation führt, muss Alpstaeg zudem 208'000 Franken Prozesskosten bezahlen.

FCL wird das Urteil anfechten

Und was sagt der FCL? Die Reaktion des Klubs: «Wir haben das schriftliche Urteil zur Kenntnis genommen und werden dieses nun sorgfältig prüfen. Wir werden innerhalb der vorgesehenen Frist gegen das Urteil Berufung einlegen. Unabhängig davon sind wir weiterhin offen, den Weg des Dialogs weiterzuführen.» Dreissig Tage hat der Klub Zeit, das Urteil vor dem Kantonsgericht anzufechten.

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