«Vielfalt als eine Chance»
Armee will mehr Soldaten mit Behinderungen

Die Schweiz prüft, wie mehr Menschen mit Behinderungen Militärdienst leisten können. SP-Nationalrat Islam Alijaj fordert weniger Hürden: «Es ist diskriminierend, viele auszuschliessen!»
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SP-Nationalrat Islam Alijaj will mehr Soldaten mit Behinderung in der Armee.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

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  • Der Bundesrat will mehr Menschen mit Behinderungen in die Armee integrieren.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz 2021 wegen Diskriminierung.
  • Seit 2013 können Bürger mit weniger als 40 Prozent Invalidität Militärdienst leisten.
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Daniel BallmerRedaktor Politik

«Der Bundesrat sieht Vielfalt als eine Chance», versichert die Landesregierung. Daher fördere sie auch in der Armee eine Inklusionskultur. Das Schweizer Militär prüfe derzeit, wie mehr Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden können. Der Fokus liege auf jenen, die gerne Dienst leisten wollen, derzeit aber nicht dürfen.

So antwortet der Bundesrat auf eine Forderung von SP-Nationalrat Islam Alijaj (39). Zwar dürfen schon jetzt Menschen mit Behinderungen in der Armee Dienst leisten. Doch die Hürden seien viel zu hoch, findet Alijaj. «Die strenge Tauglichkeitsprüfung schliesst viele Menschen mit Behinderungen aus. Das ist diskriminierend!» Für ihn ist klar: «Es braucht mehr Soldaten mit Behinderungen.»

Viel Potenzial, um auch dem Militär zu dienen

Die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen könnten auch der Armee viel nützen. «Die künftigen Kriege werden nicht auf dem Schlachtfeld, sondern vor dem Computer geführt», so Alijaj. «Gerade im Bereich der Cybersicherheit verfügen viele Menschen mit Behinderungen über genügend Wissen, um der Armee wirklich zu helfen.»

Menschen mit Behinderungen hätten viel Potenzial, um allenfalls dem Militär zu dienen. Der Dienst solle freiwillig sein, sagt Alijaj. «Aber wer will und kann, soll seinen Platz in der Armee finden.»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz deswegen bereits 2021 verurteilt. Seither muss die Armee allen mit einer leichten Behinderung die Wahl lassen: Ersatzzahlungen oder eine geeignete Funktion.

Dienst in besonderen Funktionen

Dienstuntaugliche Bürger hätten schon seit 2013 die Möglichkeit, auf Antrag Militärdienst mit speziellen Auflagen zu leisten und so von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit zu werden, betont der Bundesrat. Dabei handle es sich etwa um Bürger mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent.

Dieser Dienst erfolge in besonderen Funktionen, zum Beispiel in der Militärverwaltung oder in einem Armeelogistikzentrum. Wer aber einen Invaliditätsgrad von über 40 Prozent aufweist, kann auch keinen Militärdienst mit speziellen Auflagen leisten.

Das aber könnte sich weiter ändern. Es würden weiter Anstrengungen unternommen, um möglichst vielen Personen den Militärdienst zu ermöglichen, betont der Bundesrat. So prüft die Armee, wie noch mehr Menschen mit Behinderungen eingereiht werden können. Erste Resultate eines laufenden Projekts seien im Verlauf des Jahres zu erwarten.

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