Darum gehts
- Parlament will kantonale Mindestlöhne bei gültigen nationalen GAV einschränken
- Linke kritisiert Entscheidung als «Frontalangriff auf die Mindestlöhne»
- Gewerkschaftsbund und Travailsuisse entscheiden über Referendum
Das Parlament will die kantonalen Mindestlöhne kappen. Dann nämlich, wenn die Sozialpartner einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart haben und der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Dann könnten GAV-Löhne auch bessere kantonale Mindestlöhne unterbieten.
Eine Sonderregelung ist einzig für die Kantone Genf und Neuenburg vorgesehen. In diesen beiden Kantonen gelten schon länger kantonale Mindestlöhne, die den GAV-Regelungen vorgehen. Diesbezüglich soll sich vorerst zwar nichts ändern. Wenn GAV-Mindestlöhne aber das Niveau der heutigen kantonalen Mindestlöhne erreichen, wechselt das Regime auf den GAV-Vorrang. Das heisst: Kürzungen des aktuellen Mindestlohns sind zwar ausgeschlossen. Sie dürfen vorläufig aber auch nicht der Teuerung angepasst werden, würden also «eingefroren».
Der Nationalrat ist in diesem Punkt mit 114 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. «Der Ständerat hat einen guten Kompromiss geschmiedet», sprach sich Mitte-Chef Philipp Matthias Bregy (47) zuvor für diese Lösung ein. Damit stärke man die Sozialpartnerschaft.
«Das ist ein parlamentarischer Mini-Putsch gegen die verfassungsmässige Ordnung in diesem Land», enervierte sich hingegen SP-Co-Chef Cédric Wermuth (40) in der Debatte – allerdings vergeblich. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
«Referendum liegt auf dem Tisch»
Das letzte Wort dürfte aber das Volk haben. Linke und Gewerkschaften drohen schon länger mit dem Referendum. «Hände weg von den Mindestlöhnen!», warnt der Gewerkschaftsbund in einer Einladung zu seiner Delegiertenversammlung vom Freitag. An dieser wird über das weitere Vorgehen und damit auch die Referendumsfrage entschieden.
«Das Referendum liegt auf dem Tisch. Unsere Delegierten werden definitiv darüber entscheiden», sagt SGB-Zentralsekretär David Gallusser (41) zu Blick. Er spricht von einem «schweren Angriff» auf diese Lohnschutz-Massnahmen. Das Prinzip, dass man in der Schweiz von seinem Lohn leben können muss, werde attackiert. «Die Vorlage höhlt bestehende kantonale Mindestlöhne aus. Und sie verhindert, dass neue Mindestlöhne für alle Beschäftigten eingeführt werden können», sagt er. «Das ist nicht hinnehmbar.»
Mindestlöhne seien eine Erfolgsgeschichte, betont er. «Wo sie eingeführt wurden, gibt es weniger Menschen mit Armutslöhnen – ohne dass die Arbeitslosigkeit gestiegen wäre.»
Auch der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse wappnet sich für ein Referendum, wie dessen Präsident Adrian Wüthrich (45) gegenüber Blick bestätigt. Der definitive Entscheid dazu falle an der Vorstandssitzung vom 24. Juni. «Dem Ansehen der Sozialpartnerschaft würde es schaden, wenn demokratische Entscheide durch die Sozialpartnerschaft übersteuert werden könnten», sagt er. «Dies wäre mit der vorliegenden Gesetzesanpassung der Fall.»
Klar ist, dass ein Referendum im links-grünen Lager auf breite Unterstützung zählen könnte. Auch die SP hat bereits angekündigt, dass sie «diesen Frontalangriff auf die Mindestlöhne» mit aller Kraft bekämpfen werde. Rückenwind gibt den Gegnern eine repräsentative Umfrage, wonach eine Mehrheit von 63 Prozent nichts von einer derartigen Gesetzesanpassung wissen will. Nur 26 Prozent sind dafür.
Waadt entscheidet über Mindestlohn
Aktuell kennen fünf Kantone eigene Mindestlöhne. Diese variieren zwischen 20 Franken pro Stunde im Tessin und 24.59 Franken in Genf. In den Kantonen Tessin, Basel-Stadt und Jura gilt bereits der Vorrang der GAV-Löhne, nur in Neuenburg und Genf gehen die kantonalen Mindestlöhne vor.
Am 14. Juni entscheidet das Waadtländer Stimmvolk über einen kantonalen Mindestlohn von 23 Franken. Einer linken Initiative steht dabei ein Gegenvorschlag gegenüber, der den GAV-Vorrang vorsieht.