Linke hässig über «Frontalangriff»
Ständerat kappt kantonale Mindestlöhne

Fünf Kantone haben kantonale Mindestlöhne eingeführt. Doch diese stehen unter Beschuss. Nun hat der Ständerat entschieden, dass kantonale Mindestlöhne in gewissen Fällen beschnitten werden dürfen.
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Kantonale Mindestlöhne sollen in gewissen Fällen beschnitten werden können.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ständerat beschliesst Einschränkung kantonaler Mindestlöhne bei gültigen nationalen GAVs
  • Linke kritisiert Entscheidung als «Frontalangriff auf die Mindestlöhne»
  • Sonderregelung für Genf und Neuenburg
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Linke wetzt bereits die Messer für ein Referendum. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, dass kantonale Mindestlöhne in gewissen Fällen gekappt werden sollen. Dann nämlich, wenn die Sozialpartner einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart haben und der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Dann könnten tiefere GAV-Löhne auch bessere kantonale Mindestlöhne übersteuern. Die SP hat bereits angekündigt, dass sie «diesen Frontalangriff auf die Mindestlöhne» mit aller Kraft bekämpfen werde.

Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat liess sich davon aber nicht beirren und sprach sich mit 27 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Vorlage aus. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.

Ettlin: «Sozialpartnerschaft schützen»

«Wir haben die Aufgabe, die Sozialpartnerschaft zu schützen», sagte Mitte-Ständerat Erich Ettlin (63, OW), der das neue Gesetz mit einer Motion angestossen hatte. Löhne seien nur ein Baustein innerhalb eines GAV-Gesamtpakets, den man nicht isoliert betrachten dürfe. Mit kantonalen Mindestlöhnen würden GAV-Abmachungen ausgehebelt. Das wirke sich negativ auf die Sozialpartnerschaft aus, hänge die Frage doch wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen.

«Es gibt kein Verbot kantonaler Mindestlöhne», machte sich SVP-Ständerätin Esther Friedli (48, SG) für die Vorlage stark. Ausserhalb der allgemeinverbindlich erklärten GAV würden die kantonalen Mindestlöhne weiterhin gelten.

Maillard: «Existenzminimum sichern»

«Es geht darum, das Existenzminimum zu sichern!», stellte sich SP-Ständerat und Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (58, VD) gegen die Gesetzesanpassung. «Damit jemand, der jeden Tag aufsteht und arbeiten geht, am Monatsende mindestens so viel verfügbares Einkommen hat wie jemand, der Sozialhilfe bezieht.» Die kantonalen Mindestlöhne seien ein Mittel zur Armutsbekämpfung. Mit der Vorlage schwäche man ausgerechnet jene Arbeitnehmende, die am wenigsten hätten.

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GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser (46, ZH) beantragte aus föderalistischen und demokratiepolitischen Überlegungen sogar Nichteintreten. «Wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag künftig einen tieferen Mindestlohn festlegen kann als ein demokratisch beschlossener kantonaler oder kommunaler Mindestlohn, dann wird dieser Volksentscheid faktisch übersteuert», warnte sie. «Das ist demokratiepolitisch hochproblematisch.»

Auch SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (66) sprach sich vehement gegen die Vorlage aus. Man dürfe hier nicht in die Kantonskompetenzen eingreifen.

Sonderregelung für Genf und Neuenburg

Im Gegensatz zum Nationalrat baut der Ständerat allerdings eine Sonderregelung für die Kantone Genf und Neuenburg in das Gesetz ein. In diesen beiden Kantonen gelten schon länger kantonale Mindestlöhne, die den GAV-Regelungen vorgehen. Diesbezüglich soll sich vorerst nichts ändern. Erst wenn GAV-Mindestlöhne das Niveau der heutigen kantonalen Mindestlöhne erreichen, wechselt das Regime auf den GAV-Vorrang.

«Lohnsenkungen werden damit ausgeschlossen», so SVP-Ständerätin Friedli. «Niemand muss um seinen Lohn bangen!» Die Linke moniert hingegen, dass mit diesem Kniff auch die Genfer und Neuenburger Mindestlöhne früher oder später ausgehebelt würden, wenn die Inflation voranschreite.

Maillard-Kompromiss abgelehnt

Nichts wissen wollte der Ständerat von einem Kompromissvorschlag von Maillard. Der SP-Mann wollte die kantonalen Mindestlöhne mit einer Übergangslösung absichern. Für künftige Volksentscheide sah er vor, dass GAV-Löhne während einer Übergangsfrist von zwei Jahren kantonale Mindestlöhne übersteuern könnten. Erst danach würden letztere Vorrang haben.

Damit sollte den betroffenen Branchen genügend Zeit eingeräumt werden, sich an das neue Regime zu gewöhnen. Die Idee wurde aber mit 22 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

Aktuell kennen fünf Kantone eigene Mindestlöhne. Diese variieren zwischen 20 Franken pro Stunde im Tessin und 24.59 Franken in Genf. In den Kantonen Tessin, Basel-Stadt und Jura gilt bereits der Vorrang der GAV-Löhne, nur in Neuenburg und Genf gehen die kantonalen Mindestlöhne vor.

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