Darum gehts
- Das Parlament debattiert über die Kappung kantonaler Mindestlöhne
- 63 Prozent der Bevölkerung lehnen das geplante Gesetz laut Umfrage ab
- Fünf Kantone kennen derzeit kantonale Mindestlöhne
Es ist ein heisses Thema, mit dem sich das Parlament derzeit beschäftigt: Soll der Bund kantonale Mindestlöhne kappen? Ja, hat der Nationalrat letztes Jahr beschlossen. Zumindest dann, wenn die Sozialpartner in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) tiefere Löhne vereinbaren.
Das Stimmvolk sagt hingegen Nein. Und zwar deutlich, wie eine repräsentative Feldlabor-Umfrage im Auftrag des Gewerkschaftsbundes zeigt. 63 Prozent lehnen derzeit eine derartige Gesetzesanpassung sicher oder eher ab, nur 26 Prozent sind eher oder sicher dafür. Jeder Zehnte ist noch unentschlossen.
Nein-Mehrheit von links bis rechts
Parteipolitisch stösst die Vorlage ebenfalls in allen Lagern auf Ablehnung. Am stärksten ist die Gegenwehr bei den SP-Sympathisanten mit 79 Prozent Nein, gefolgt von den Grünen mit 70 Prozent und den Grünliberalen mit 61 Prozent. Bei Mitte und SVP lehnen je 57 Prozent die Gesetzesänderung ab. Selbst bei der FDP ist mit 51 Prozent Nein eine knappe Mehrheit gegen die Vorlage.
Was auffällt: Mit höherem Alter steigt die Ablehnung an. Und bei den Frauen ist diese mit 68 Prozent deutlich höher als bei den Männern mit 58 Prozent. In der Deutschschweiz ist das Nein mit 65 Prozent leicht höher als in der Romandie mit 62 Prozent.
«Angriff auf Löhne, die zum Leben reichen»
«Die Vorlage ist ein Angriff der Arbeitgeber und des Parlaments auf Löhne, die zum Leben reichen. Das hat das Stimmvolk durchschaut!», sagt Gewerkschaftsbund-Sprecher Urban Hodel (40). «Das deutliche Umfrageresultat ist ein klares Zeichen ans Parlament, dass die Bevölkerung die Torpedierung kantonaler Mindestlöhne und die Aushebelung kantonaler Volksentscheide ablehnt.»
Es müsse sich gut überlegen, ob es eine solche Vorlage an die Urne bringen wolle. «Die von der Bevölkerung beschlossenen kantonalen Mindestlöhne stellen in der Praxis kein Problem dar», betont Hodel. «Es gibt keinen Anlass, die tiefsten Löhne per Bundesgesetz zu senken.»
Tatsächlich überzeugt gemäss Umfrage als Nein-Argument am stärksten, dass man bei einem Vollzeitjob vom Lohn leben können sollte. Das neue Gesetz würde dies untergraben. Ein Drittel stört sich zudem daran, dass kantonale Volksentscheide ausgehebelt würden.
Ständerat entscheidet in Frühlingssession
Umgekehrt erachtet eine Mehrheit einheitliche regionale GAV-Regeln als einfacher und übersichtlicher. Fast die Hälfte zeigt Verständnis für die Forderung der Arbeitgeber, dass zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Löhne Vorrang haben sollten.
In der Frühlingssession entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Die zuständige Wirtschaftskommission tut sich schwer mit der Thematik. Sie hat ihren Entscheid auf ihre Februarsitzung vertagt. Bis dahin sollen weitere Analysen zur Verfassungsmässigkeit und zu möglichen Übergangs- oder Besitzstandregelungen vorliegen.
Gut möglich, dass daraus ein Kompromiss resultiert. Beispielsweise, indem kantonale Mindestlöhne erst nach einer gewissen Übergangsfrist tiefere GAV-Löhne übersteuern dürfen. Denkbar wäre auch eine Besitzstandsgarantie, wonach die bestehenden kantonalen Mindestlöhne nicht gekappt werden dürfen.
«Es ist eine Güterabwägung»
Mitte-Ständerat Erich Ettlin (63, OW), der die Änderung mit einer Motion angestossen hat, zeigt sich offen für eine einvernehmliche Lösung. «Für mich steht die Stärkung der Sozialpartnerschaft im Fokus – und kantonale Mindestlöhne höhlen die Sozialpartnerschaft aus», sagt er.
Gleichzeitig hat er Verständnis für die staatspolitische Kritik der Kantone, welche die Vorlage als Eingriff in ihre Autonomie ablehnen. «Es ist eine Güterabwägung», so Ettlin. «Ich kann mir daher einen Kompromiss vorstellen. Eine Besitzstandsgarantie beispielsweise würde verhindern, dass jemand mit Verschlechterungen rechnen muss.»
Fünf Kantone mit Mindestlöhnen
Aktuell kennen fünf Kantone eigene Mindestlöhne. Diese variieren zwischen 20 Franken pro Stunde im Tessin und 24.60 Franken in Genf. In den Kantonen Tessin, Basel-Stadt und Jura gilt bereits der Vorrang der GAV-Löhne, nur in Neuenburg und Genf gehen die kantonalen Mindestlöhne vor.
Setzt der Ständerat wie der Nationalrat eine harte Linie durch, wird das Stimmvolk das letzte Wort haben. Die SP will die Gesetzesänderung nämlich mit allen Mitteln bekämpfen – «nötigenfalls mit einem Referendum».
Die Online-Befragung wurde vom Institut Feldlabor des Politikwissenschaftlers Oliver Strijbis im September 2025 bei 1044 Personen durchgeführt und gewichtet. Die Fehlermarge liegt bei circa 3 Prozent.
Die Online-Befragung wurde vom Institut Feldlabor des Politikwissenschaftlers Oliver Strijbis im September 2025 bei 1044 Personen durchgeführt und gewichtet. Die Fehlermarge liegt bei circa 3 Prozent.