Darum gehts
- Ständerat verschiebt Entscheidung über kantonale Mindestlöhne und GAV-Vereinbarungen
- Bundesrat kritisiert Gesetzesänderung als verfassungswidrig und Eingriff in Kantonskompetenzen
- Fünf Kantone haben derzeit kantonal festgelegte Mindestlöhne
Der Ständerat entscheidet noch nicht, ob kantonale Mindestlöhne mit Vereinbarungen in allgemeinverbindlich erklärten GAV übersteuert werden können. Seine zuständige Kommission lässt zunächst Analysen durchführen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) beschloss, die Bundesverwaltung in der umstrittenen Mindestlohn-Frage mit weiteren Analysen zu beauftragen. Sie soll die verfassungsmässigen Kompetenzen der verschiedenen Staatsebenen noch einmal aufbereiten und die Möglichkeit von Übergangs- und Besitzstandregeln prüfen.
Mehr Zeit für Dialog
Damit will die Kommission «ausdrücklich auch den Sozialpartnern mehr Zeit geben, den aufgenommenen Dialog über Mindestlöhne weiterzuführen», wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst.
Der Nationalrat sprach sich im vergangenen Juni dafür aus, dass kantonale Löhne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sein sollen. In fünf Kantonen gibt es derzeit kantonal festgelegte Mindestlöhne.
Würde auch der Ständerat dieser Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zustimmen, müssten Arbeitnehmende in diesen fünf Kantonen mit Lohnverlusten rechnen. Das Gesetzesprojekt gibt dementsprechend zu reden.
Der Bundesrat bezeichnet den Entwurf als verfassungswidrig. Es gehe nicht, dass die Vorlage in die Kompetenz der Kantone zur Gestaltung ihrer Sozialpolitik eingreife, kritisierte er. Privatrechtliche Verträge - und das seien GAV - würden über kantonale Gesetze und legitim gefasste Volksentscheide gestellt.