Darum gehts
- Am 14. Juni entschiedet Stimmvolk über SVP-Initiative zum 10-Millionen-Deckel
- Rückkehrrechte von Auslandschweizern bleiben erhalten
- 520'000 Auslandschweizer leben in EU/Efta-Staaten, Unsicherheiten bei Aus der Personenfreizügigkeit
Am 14. Juni entscheidet das Stimmvolk über die 10-Millionen-Initiative der SVP. Diese will die Bevölkerungszahl bis 2050 auf maximal 10 Millionen Einwohner deckeln und notfalls auch die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen. Schon vorher müssten Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug ergriffen werden.
Im grossen Blick-Streitgespräch warnte SP-Co-Chef Cédric Wermuth (40) vor den Folgen für die aktuell rund 830'000 Auslandschweizer, die gemäss Initiativtext nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen würden. «Ist der 10-Millionen-Deckel erreicht, können sie also nicht mehr in die Schweiz zurückkehren», mutmasste Wermuth. «Das ist ein krasser Angriff auf die Grundrechte der Schweizer Bürger.»
Wenn man im Asylbereich und beim Familiennachzug ansetze, werde sich die Frage gar nie stellen, blieb SVP-Chef Marcel Dettling (45) eine genaue Antwort schuldig. «Entscheidend wird die 9,5-Millionen-Grenze sein, weil wir die Zuwanderung dann endlich abbremsen können.»
«Auslandschweizer dürfen jederzeit einreisen»
Doch was passiert mit den Auslandschweizern, wenn die 10-Millionen-Grenze eben doch erreicht wird?
Auf Blick-Anfrage liefert das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine klare Antwort: «Auslandschweizerinnen und -schweizer dürfen jederzeit in die Schweiz zurückkehren», betont SEM-Sprecherin Magdalena Rast.
Auch wenn diese nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählten, hätten sie als Schweizerinnen und Schweizer das Recht, «sich an jedem Ort der Schweiz niederzulassen, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen», verweist sie auf die entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung. «Die Initiative ändert nichts an diesen Rechten.»
Bei einer Rückkehr erhöhe sich aber die ständige Wohnbevölkerung, wodurch die in der Initiative definierten Grenzwerte entsprechend früher erreicht würden. «Wäre die Zehn-Millionen-Grenze bereits erreicht, dürften Schweizerinnen und Schweizer natürlich nach wie vor in die Schweiz zurückkehren», so Rast. Allerdings könnten sich dadurch die Umsetzung der von der Initiative verlangten Zielsetzung erschweren.
Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte Folgen
Folgen hingegen hätte für Auslandschweizer ein allfälliger Wegfall der Personenfreizügigkeit mit der EU. Dies hätte in gleicher Weise Auswirkungen auf die in der EU lebenden Schweizer sowie auf die in der Schweiz lebenden EU-Staatsangehörigen, so Rast. «Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Gegenzug auch keine Schweizerinnen und Schweizer mehr in die EU zuwandern dürfen, wenn keine EU‑Staatsangehörigen mehr in die Schweiz zuwandern dürfen.»
Vor dem Ende der Personenfreizügigkeit fürchtet sich auch der Auslandschweizerrat – leben aktuell doch rund 520'000 Schweizerinnen und Schweizer in EU/Efta-Staaten. «Dies würde erhebliche Unsicherheiten für die Aufenthaltsrechte, die Niederlassung sowie für Rückkehrperspektiven von Auslandschweizerfamilien, insbesondere in binationalen Konstellationen, schaffen», warnt das Parlament der Fünften Schweiz in einer Mitteilung. Die SVP-Initiative lehnt der Auslandschweizerrat denn auch ab.
Wermuth beunruhigt
Wermuth zeigt sich weiterhin beunruhigt: Bei einem Ja zur Initiative «hätten wir dann sich direkt widersprechende Artikel in der Verfassung. Ein jahrelanger Interpretationsstreit ist vorprogrammiert.» Was dann zum Beispiel mit Lebenspartnerinnen von Auslandschweizern passiere, sei völlig unklar. «Das führt zu einer Lotterie, wer bleiben darf und wer nicht, wer rein darf oder nicht», sagt Wermuth. «Das zeigt, wie undurchdacht die Initiative ist.»