Darum gehts
- In Bern sorgt ein Gechäftsauslagen-Konzept seit 2025 für Ärger bei Gewerblern
- Geschäfte klagen über Umsatzverlust, ein Betrieb verlor 100'000 Franken
- Stadt verteidigt Regeln, FDP verlangt Anpassungen
Unter den Lauben in Bern herrscht dicke Luft. Grund dafür ist ein seit letztem Jahr geltendes Vollzugskonzept zu den Geschäftsauslagen. Dies legt fest, unter welchen Bedingungen Ladenbesitzer beispielsweise Waren, Reklameständer, Dekorationen oder Mobiliar vor ihrem Betrieb aufstellen dürfen. «Pro Geschäft ist höchstens eine bewilligte Geschäftsauslage zulässig», schreibt die Stadt vor. «Diese darf maximal 1,2 Quadratmeter Platz beanspruchen und nicht höher sein als 1,8 Meter.»
In der Altstadt mit ihren malerischen Lauben gilt ein noch strikteres Reglement. So müssen die Laubengänge für die Passanten freigehalten werden. «Geschäftsauslagen sind lediglich unter dem äusseren Laubenbogen gestattet», betonen die Behörden.
Die Idee dahinter: Genügend Raum für den Fussverkehr und eine Aufwertung des städtischen Ambiente. «Das dürfte sich auch positiv auf das Shopping-Erlebnis auswirken», so die Hoffnung.
FDP kritisiert Umsetzung
Die FDP-Fraktion sieht die Erwartungen aber enttäuscht. Seit der Umsetzung des Konzepts würden zahlreiche Geschäftsinhaber in der Berner Altstadt «von erheblichen Umsatzeinbussen und einer Verschlechterung der städtischen Aufenthaltsqualität berichten», monieren die Freisinnigen in einem Vorstoss. In lokalen Medien berichteten betroffene Geschäftsinhaber von Einbussen von Zehntausenden Franken.
Die Stadt hingegen zieht ein bisher positives Fazit. Sie habe viele positive Rückmeldungen erhalten, schreibt sie in der Antwort auf die Interpellation. Gerade für Personen mit Kinderwagen oder Menschen mit Beeinträchtigungen sei die Stadt teils ein Hindernisparcours gewesen. Das habe sich geändert.
Mit den betroffenen Geschäftsinhabern würden offene Fragen laufend geklärt. Die Behörden machen klar, dass der eingeschlagene Weg daher weiterverfolgt wird: «Zum jetzigen Zeitpunkt besteht aus Sicht des Gemeinderats kein Anlass, die Vollzugshilfe anzupassen oder gar rückgängig zu machen.»
«Gewerbler sind unzufrieden»
Vom Tisch ist die Sache damit nicht. Per Anfang Mai ist der FDP-Vorstoss im Stadtparlament traktandiert. Eine Chropfleerete ist garantiert, denn verflogen ist der Ärger nicht. «Viele Gewerbler haben weiterhin mit massiven Umsatzeinbussen zu kämpfen und sind unzufrieden», sagt FDP-Stadträtin Chantal Perriard (58) zu Blick.
«Die Einbussen belaufen sich auf gut 10 Prozent», weiss Perriard aus verschiedenen Gesprächen mit Gewerbetreibenden zu berichten. «Ein Laden sieht sich sogar mit einem Ausfall von rund 100'000 Franken konfrontiert.» Fehle die Auslage, würden auch Spontaneinkäufe vermehrt wegfallen. Die Laufkundschaft suche seltener die Läden auf. «Das summiert sich und bedroht gerade kleinere Geschäfte in ihrer Existenz.»
Die Laubenverordnung habe auch zu einem sterileren Aussenbild geführt, findet Perriard. «Wo früher Dekorationen oder Blumen für einen Farbtupfer sorgten, stehen heute stattdessen Velos und Trottinetts herum. Das Ziel wird damit verfehlt.»
Für die FDP-Frau ist daher klar, dass sich der Gemeinderat mit den Gewerblern zusammensetzen muss, um gemeinsam eine Lösung zu finden. «Die jetzige Regelung ist unverhältnismässig und für viele untragbar», sagt sie bestimmt. Weiter wie bisher gehe nicht, es brauche deutliche Verbesserungen. «Wir brauchen jetzt pragmatische Lösungen mit Augenmass – gemeinsam mit dem Gewerbe.»