Darum gehts
- Ständerat lehnt höheren Krankenkassenabzug bei Bundessteuer ab
- Höchstabzug in Genf 2026 bei 17'520 Franken, deutlich über anderen Kantonen
- Zug erhöht Abzug 2026 auf 4600 Franken, Tessin plant 9000 Franken
Die steigenden Krankenkassenprämien treiben die Diskussion um einen höheren Abzug in der Steuererklärung an. Im Parlament forderte jüngst SVP-Ständerat Hannes Germann (69, SH) einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien von der direkten Bundessteuer. In der Wintersession blitzte er damit aber mit 27 zu 15 Stimmen ab.
Damit bleibt der Höchstabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen auf Bundesebene auf dem bisherigen Niveau. Alleinstehende können maximal 1800 Franken und Verheiratete 3700 Franken abziehen, wenn sie Beiträge an die zweite oder dritte Säule leisten. Bei den anderrn steigt der Abzug auf 2700 bzw. 5500 Franken. Pro Kind kommen zudem 700 Franken hinzu.
Auch bei den kantonalen Steuern können die Prämien teils abgezogen werden. Im Steuerdschungel finden sich aber allerlei verschiedene Modelle.
Abgestufter Versicherungsabzug
Viele Kantone orientieren sich am Bund. Unter den Versicherungsabzug fallen nicht nur Krankenkassenprämien, sondern etwa auch Beiträge an Lebens- oder Unfallversicherungen. Die Bandbreite für das Steuerjahr 2025 ist dabei gross, wie sich am Beispiel einer alleinstehenden Person zeigt, die auch Beiträge an die zweite oder dritte Säule leistet.
In Appenzell Innerrhoden liegt der Versicherungsabzug bei 2900 Franken, in Appenzell Ausserrhoden bei 2700 Franken. In Bern ist ein Abzug von 2450 Franken möglich, in Glarus sind es 3100, in Graubünden 4600 und im Jura 3400 Franken. In Luzern lassen sich maximal 2600 Franken geltend machen, in Neuenburg 2500, in Nidwalden 1800 und in Obwalden 1700 Franken.
Im Kanton St. Gallen beträgt der Höchstabzug 3400 Franken und in Solothurn 2500 Franken. In Schwyz steigt der Abzug von aktuell 3200 kräftig auf 4200 Franken im neuen Steuerjahr.
Im Thurgau können 3500 und im Tessin 5500 Franken abgezogen werden. Die Stimmbevölkerung des Südkantons hat vergangenes Jahr aber eine Volksinitiative gutgeheissen, die eine Erhöhung auf satte 9000 Franken verlangt.
In Uri sind bis zu 1800 Franken abzugsfähig – und in Zug 3500 Franken, wobei aufs Steuerjahr 2026 hin eine substanzielle Erhöhung auf 4600 Franken bereits beschlossen ist. Im Kanton Zürich hingegen ist der Abzug mit 2900 Franken vergleichsweise wenig.
Wer keine 2./3.-Säule-Beiträge leistet, kann in der Regel etwas mehr abziehen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden oder in St. Gallen beispielsweise kommt ein Zuschlag von bis zu 500 Franken je Einzelperson hinzu, im Jura kommen 790 Franken drauf. In den meisten Kantonen kann ein um 50 Prozent erhöhter Abzug geltend gemacht werden.
Gleicher Höchstabzug für alle
Andere Kantone machen beim Versicherungsabzug keinen Unterschied, ob Pensionskassenbeiträge bezahlt wurden oder nicht. Der Höchstabzug ist für alle gleich. Im Aargau liegt dieser für eine Einzelperson aktuell bei maximal 3600 Franken, wobei er für das neue Steuerjahr auf 3800 Franken steigt.
In Baselland sind es 2000, in Basel-Stadt 4200 und in Freiburg 4810 Franken. In Schaffhausen sind es bis zu 3750 und in der Waadt 5000 Franken. Im Wallis lassen sich derzeit 3620 Franken abziehen, wobei der Betrag aufs neue Steuerjahr hin auf 3800 Franken angehoben wird.
Sonderfall Genf
Ein Spezialfall ist der Kanton Genf, wo ein entsprechender Abzug separat auf die Krankenkasse fokussiert. Versicherte können hier bis zum Doppelten der kantonalen Durchschnittsprämien bei der Grund- wie auch der Zusatzversicherung geltend machen – für Erwachsene aktuell satte 17'122 Franken, im Steuerjahr 2026 sogar bis zu 17'520 Franken.