Darauf musst du achten
Was sich 2026 bei AHV, PK und Krankenkasse ändert

2026 stehen allerlei Änderungen ins Haus. Das trifft auch die Sozialversicherungen. Blick erklärt die wichtigsten Anpassungen bei AHV, Pensionskassen und Krankenversicherung.
Kommentieren
1/7
Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt
  • In die dritte Säule kann erstmals rückwirkend einbezahlt werden
  • Krankenkassenprämien steigen um durchschnittlich 4,4 Prozent
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_1047.JPG
Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Soziale Sicherheit ist der Schweizer Bevölkerung ein teures Gut. Das zeigt sich in der grossen Bedeutung der Sozialversicherungen. Für den Notfall sind die Leute gerne gewappnet. 

2026 stehen bei den Sozialwerken aber allerlei Änderungen ins Haus, für welche SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) als Innenministerin zuständig ist. Blick erklärt die wichtigsten Anpassungen bei AHV, Pensionskassen oder Krankenversicherung.

13

AHV-Rente

Seniorinnen und Senioren dürfen sich freuen: Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Wie vielerorts beim Lohn gibt es die «Dreizehnte» Ende Jahr obendrauf. Sie beträgt 8,33 Prozent aller von Januar bis Dezember bezogenen Monatsrenten. Im Schnitt beträgt die derzeit Altersrente knapp über 1900 Franken monatlich. Wer aber beispielsweise erst ab Juli AHV bezieht, erhält diese anteilmässig. 

Doch aufgepasst, die Einmalzahlung hat Tücken. Wer zu früh stirbt, geht leer aus – zumindest die Erben. Die Vorlage sieht nämlich vor, dass nur jene die 13. AHV-Rente erhalten, die im Dezember anspruchsberechtigt sind. Im Todesfall erlischt der Anspruch. Damit lassen sich rund 135 Millionen Franken sparen. 

«Der Verlust der Ressourcen bleibt bestehen»
1:17
Baume-Schneider über 13. Rente:«Der Verlust der Ressourcen bleibt bestehen»

4 bis 5 Milliarden kostet die 13. AHV-Rente jährlich. Noch streitet sich das Parlament darum, wie dieser Zustupf finanziert werden soll. 

Frauen müssen länger arbeiten

Im September 2022 machten viele Frauen lange Gesichter: Eine Männermehrheit setzte sich gegen die Frauen durch und verhalf der AHV-Reform an der Urne zum Erfolg. Nachdem Beschwerden gegen das Abstimmungsresultat bis vor Bundesgericht erfolglos waren, ist fix: Frauen müssen künftig bis 65 arbeiten.

Seit 2025 wird die Erhöhung schrittweise umgesetzt. Jedes Jahr steigt das Frauenrentenalter um drei Monate an, ab 2028 gilt Rentenalter 65 für alle.

Für 2026 heisst das also: Frauen mit Jahrgang 1962 gehen erst im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten in Rente. Im Gegenzug erhalten die Betroffenen einen abgestuften, lebenslangen Rentenzuschlag von höchstens 80 Franken als Kompensation. Wer sich früher pensionieren lässt, nimmt eine Rentenkürzung in Kauf.

Bessere Absicherung in Kultur- und Medienbranche

Löhne von unter 2500 Franken unterliegen der AHV-Beitragspflicht nur, wenn dies der Arbeitnehmende ausdrücklich verlangt. Um Personen mit kurzen Arbeitseinsätzen und geringfügigem Lohn besser abzusichern, kann der Bundesrat aber Ausnahmen vorsehen, in denen die AHV-Beitragspflicht ab dem ersten Franken gilt. 

Diese Sonderregelung galt bisher etwa für Angestellte in Privathaushalten, ebenso für gewisse Bereiche in Kultur (Tanz, Theater, Orchester) und Medien (Radio, Fernsehen). Per 2026 kommen vier neue Kategorien dazu: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Punktuell in diesen Sektoren beschäftigte Personen fallen damit neu unter die AHV-Pflicht. 

Änderungen in der zweiten und dritten Säule

Die Teuerung der letzten Jahre macht sich vielerorts im Portemonnaie bemerkbar. Waisen, Witwen und Invalide, die seit 2022 in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) eine Hinterlassenen- und Invalidenrenten erhalten, dürfen sich nun über einen Ausgleich freuen. Ihre Renten werden erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Aufschlag beträgt 2,7 Prozent!

Grundsätzlich müssen diese BVG-Renten periodische der Preisentwicklung angepasst werden. Eine erste Anpassung erfolgt jeweils nach drei Jahren. Danach sind die Anpassungen an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten.

In der dritten Säule beträgt der maximal erlaubte Steuerabzug 7258 Franken für jene Personen, die eine zweite Säule haben. Personen ohne Pensionskasse können bis zu 36'288 Franken einzahlen. Unter bestimmten Bedingungen sind jetzt nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Wer 2025 nicht über die nötigen Mittel verfügt oder vergessen hat, in die dritte Säule einzubezahlen, kann den fehlenden Beitrag 2026 erstmals rückwirkend einzahlen. Bei Beitragslücken in einem Jahr ist der Einkauf künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.

Krankenkassenprämien steigen

Einmal mehr muss die Bevölkerung für höhere Krankenkassenprämien tiefer in die Tasche greifen. Im Schnitt werden 4,4 Prozent mehr fällig. Die mittlere Prämie für die obligatorische Grundversicherung beträgt 393.30 Franken. Das sind monatlich 16.60 Franken mehr als bisher. Für Erwachsene ab 26 Jahren beträgt die Prämie 465.30 Franken. Junge Erwachsene bezahlen 326.30 Franken und Kinder 122.50 Franken. Der Prämienhammer trifft die Kantone allerdings unterschiedlich stark.

In vielen Kantonen wird das Budget für die Prämienverbilligung aufgestockt. Auf Anfang 2026 tritt nämlich der Gegenvorschlag zur vom Stimmvolk abgelehnten Prämienentlastungs-Initiative der SP in Kraft. Die Kantone müssen damit einen Mindestanteil der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung finanzieren. Je nach Einkommenssituation der Bevölkerung soll der Mindestanteil auf 3,5 bis 7,5 Prozent fixiert werden. Temporär gelten 3,5 Prozent für alle als Minimum.

Krankenkassen-Prämien steigen um über 4 Prozent
0:41
Baume-Schneider informiert:Krankenkassen-Prämien steigen um über 4 Prozent

Neues Tarifsystem Tardoc

Nach jahrelangem Streit ist der Durchbruch geschafft. Per 2026 tritt ein neues Gesamt-Tarifsystem in Kraft. Damit wird der seit 2004 geltende Arzttarif Tarmed ersetzt: Einerseits durch den Tardoc, der für rund 1400 ärztliche Einzelleistungen – zum Beispiel Blutdruckmessen oder eine Blutabnahme – eine Vergütung vorsieht. Andererseits durch ambulante Fallpauschalen. So werden für komplexe Behandlungen oder Operationen – beispielsweise eine Darmspiegelung – fixe Preise definiert. 

Insgesamt geht es um Kosten von rund 13 Milliarden Franken. Das neue System verspricht gerechtere und transparentere Vergütungen, soll Fehlanreize beseitigen und die Hausärzte stärken. Unter dem Strich soll das neue System kostenneutral sein. 

Für die Patientinnen und Prämienzahlenden sollte der Systemwechsel keine grossen Auswirkungen haben. Am ehesten könnten Patienten mit hoher Franchise etwas spüren – abhängig von den Leistungen zahlen sie mal mehr, mal weniger aus dem eigenen Sack. Unter dem Strich dürfte sich das finanziell aber ausgleichen.

Impfungen von Franchise befreit

Wer sich impfen lässt, kommt künftig günstiger davon. Ab 2026 sind die vom Bund empfohlenen Impfungen sowie die dazugehörige Beratung von der Franchise befreit. Dazu zählen beispielsweise die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken oder Meningokokken. Die Massnahme soll die Impfrate in der Schweiz erhöhen. Einzig den Selbstbehalt von 10 Prozent müssen Versicherte selbst berappen. 

Auch die Impfung gegen das Humane Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Schwangeren wird nun von der Grundversicherung übernommen. So werden Neugeborene von Geburt an durch die Antikörper der Mutter gegen RSV geschützt.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen