Darum gehts
- Schweizer Pensionskassen: Gutes drittes Quartal
- BVG-Mindestzins bleibt bei 1,25 Prozent
- Gewerkschaften unzufrieden, sie wollten 1,5 Prozent
Die Schweizer Pensionskassen haben ein gutes drittes Quartal hinter sich. Durchschnittlich lag die vermögensgewichtete Rendite bei 2 Prozent, wie der neuste Swisscanto-Pensionskassenmonitor vorrechnet. Auch seit Anfang Jahr liegt die Rendite nach einem volatilen ersten Halbjahr in etwa auf diesem Niveau.
Der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge (BVG) stagniert trotzdem. Für das Jahr 2026 bleibt er wie bisher bei 1,25 Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. «Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt», hält er in einer Mitteilung fest. Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen der Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten sei jedoch auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.
BVG-Kommission gegen Erhöhung
Die Landesregierung folgt damit der Empfehlung der eidgenössischen BVG-Kommission unter Präsidentin Christine Egerszegi (77). In der Kommission diskutieren Arbeitgeber, Versicherer und Gewerkschaften jeweils, wie hoch künftig unsere Guthaben im obligatorischen Bereich der zweiten Säule verzinst werden sollen.
«Verschiedene Kriterien sprechen für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung», kam die Kommission zum Schluss. Dabei entschied sie sich mit 10 zu 6 Stimmen für sie sichere Seite – sprich: keine Erhöhung. Die Versicherten können nächstes Jahr also nicht mit grossen Gewinnsprüngen auf ihrem Alterskapital rechnen.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner ist der Zinssatz von immenser Bedeutung. Im Verlauf eines Erwerbslebens entscheidet dieser zusammen mit dem Umwandlungssatz langfristig über die Frage, wie hoch die monatliche Rente aus der Pensionskasse dereinst sein wird: Wer mehr gespart hat, erhält mehr.
Gewerkschaften unzufrieden
Die Gewerkschaften sind mit dem Entscheid daher nicht zufrieden. Der Gewerkschaftsbund unter Präsident Pierre-Yves Maillard (57) drängte auf eine leichte Erhöhung auf 1,5 Prozent. Der jetzige Satz ist ihm zu wenig. «Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an», moniert der Gewerkschaftsbund.
Der Mindestzins habe weder die Inflation der letzten Jahre ausgeglichen, noch halte er mit der Lohnentwicklung mit, so die Kritik. Stattdessen hätten die Pensionskassen historisch hohe Reserven angehäuft.
Arbeitgeber plädierten für 1 Prozent
Ganz anders sieht es die Gegenseite. «Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes infrage gekommen», so Sozialpolitik-Leiterin Barbara Zimmermann-Gerster vom Arbeitgeberverband.
Dem Verband wäre eine Senkung auf 1 Prozent lieber gewesen. Den jetzigen Entscheid trage man aber mit.