Antworten auf drängende Fragen
Der grosse Ratgeber zur 13. AHV-Rente

Ab 2026 erhalten Pensionierte die AHV neu 13-mal. Sie haben Fragen? Der Beobachter hat die Antworten. Ein Punkt ist allerdings noch ungeklärt.
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Am 20. Dezember 2026 sollten alle Bezugsberechtigten erstmals die 13. AHV-Rente auf dem Konto haben.
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Darum gehts

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Martin Müller
Beobachter
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Muss ich mich bei der AHV melden, damit ich die 13. Rente erhalte?

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Nein, sie fliesst automatisch an alle Altersrentnerinnen und Altersrentner. Sie müssen nichts unternehmen.

2

Wann erhalte ich die 13. Rente?

Erstmals im Dezember 2026 und danach immer im Dezember. Also ähnlich wie bei vielen Firmen, die ihren Angestellten den 13. Monatslohn auch im Dezember auszahlen, als eine Art Weihnachtsgeld. Vorgesehen ist, dass das Geld bis spätestens am 20. Dezember überwiesen ist.

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Ich muss meine Rechnungen laufend bezahlen, nicht erst Ende Jahr. Kann ich verlangen, dass die 13. Rente anteilsmässig bezahlt wird, also dass die Monatsrente um 8,3 Prozent erhöht wird?

Nein. In der angenommenen Volksinitiative war von einer 13. Rente die Rede, nicht von einer Erhöhung der monatlichen Renten.

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Wird einfach die Dezember-Rente doppelt bezahlt?

Meistens, aber nicht in jedem Fall. Laut der neuen Verfassungsbestimmung beträgt die Höhe der 13. Rente «einen Zwölftel der jährlichen Rente». Darum sind die effektiv monatlich ausbezahlten Altersrenten jeder Person massgebend. Sie werden zusammengezählt, und ein Zwölftel davon wird zusätzlich gewährt.

Die Monatsrente kann im Laufe des Jahres steigen oder sinken, beispielsweise wenn der Zivilstand ändert. Auch wer erst im Laufe des Jahres ins Rentenalter kommt, erhält nicht eine ganze zusätzliche Monatsrente, sondern nur anteilig.

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Was ist, wenn ich vor Dezember sterben sollte?

Dann haben Sie Pech gehabt. Nur wer im Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, kommt in den Genuss der 13. Rente.

Konkret bedeutet das: Wer zwischen Anfang Januar und Ende November stirbt, hat im Dezember keinen Anspruch mehr. Deshalb wird dann keine Dezember- und auch keine 13. Rente mehr ausbezahlt.

Erben haben ausdrücklich keinen Anspruch darauf. Die 13. Altersrente wurde eingeführt, um das Leben der Pensionierten zu erleichtern, nicht um deren Erbe zu äufnen.

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Ist das zusätzliche Geld irgendwie zweckgebunden, oder kann ich es ausgeben, wie ich will?

Sie können es ausgeben, wofür Sie wollen oder wofür Sie es brauchen. Möglich ist aber, dass Sie mehr Steuern zahlen müssen. AHV-Renten sind ganz normal als Einkommen steuerbar, darum erhöht sich jetzt Ihr steuerbares Einkommen.

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Weil meine AHV nicht zum Leben reicht, habe ich zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL). Werden die jetzt gekürzt?

Nein. Laut dem Verfassungstext darf die 13. Altersrente nicht dazu führen, dass jemandem die EL gekürzt oder gestrichen werden. Bei der EL-Berechnung wird die 13. Altersrente deshalb ausdrücklich von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.

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Ich erhalte keine AHV‑, sondern eine IV-Rente. Gibt es auch für mich mehr Geld?

Nein. Die mit der Volksinitiative angenommene Änderung der Verfassung sieht eine 13. Rente nur für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten der AHV vor. Für Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer und Waisen), Kinderrenten und AHV-Zusatzrenten gibt es deshalb keine 13. Rente, und auch nicht für Invalidenrenten (IV).

Aber: Jede IV-Rente wird ab dem Rentenalter automatisch in eine AHV-Rente umgewandelt – und ab dann gibt es selbstverständlich auch für Sie eine 13. Rente.

9

Was gilt bei dem Zuschlag, den ich erhalte, weil ich als Frau bis 65 arbeite?

Frauen mit Jahrgängen 1961 bis 1969 zählen zur Übergangsgeneration, die von der schrittweisen Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre betroffen sind. Sie können wählen: Entweder sie gehen mit 64 in Rente und nehmen je nach Fall eine Rentenkürzung in Kauf. Oder sie arbeiten bis 65 und erhalten einen Zuschlag. Dieser Zuschlag gilt juristisch nicht als Teil der Altersrente, weil er das Resultat eines politischen Kompromisses zur Abfederung des höheren Rentenalters ist. Deshalb gibt es auf dem Zuschlag auch keine 13. Rente.

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Zusätzlich zur AHV erhalte ich noch eine Rente der Pensionskasse (PK) meines ehemaligen Arbeitgebers. Kommt diese PK-Rente jetzt auch 13-mal?

Nein. Auf die Höhe Ihrer PK-Rente hat die 13. AHV-Rente keinerlei Einfluss.

11

Wie wird die 13. AHV-Rente eigentlich finanziert?

Das ist noch nicht klar. In der angenommenen Volksinitiative steht kein Wort zur Finanzierung. Seither ringt die Politik um einen mehrheitsfähigen Kompromiss. Im Vordergrund steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer – das würde alle treffen, auch die Rentnerinnen und Rentner.

Möglich ist auch, die Lohnbeiträge zu erhöhen, was nur die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber treffen würde. Oder eine Kombination von beidem.

Bis ein Entscheid steht, wird die 13. Rente aus den Reserven der AHV bezahlt. 2026 kostet das rund 4,2 Milliarden Franken, danach aufgrund der steigenden Zahl von Pensionierten jedes Jahr etwas mehr. Die AHV gibt voraussichtlich schon 2026 mehr aus, als sie einnimmt.

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