Darum gehts
- Messerangriff in Winterthur: drei Männer verletzt, Täter rief «Allahu akbar»
- Ermittler können Handy und Laptop wegen rechtlicher Hürden nicht auswerten
- Bundesanwaltschaft ermittelt wegen mehrfachen versuchten Mordes und Terrorismus
Er rief «Allahu akbar» bei seiner Tat. Drei Männer wurden beim Angriff am Bahnhof von Winterthur verletzt. Die Messerattacke von Nesip Dedeler (31) erschütterte die Schweiz. Noch gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen und führt gegen Dedeler ein Strafverfahren wegen mehrfachen versuchten Mordes und Beteiligung an einer terroristischen Organisation.
Unklar, ob ein Netzwerk besteht
Doch die Ermittler stossen auf rechtliche Hürden. Die Bundesanwaltschaft kann die elektronischen Geräte von Nesip Dedeler nicht auswerten. Dieser wehrt sich gegen die Durchsuchung von Laptop und Handy, ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts zur Entsiegelung steht noch aus.
«Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde», sagt Bundesanwalt Stefan Blättler (67) im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Deshalb könne derzeit auch nicht überprüft werden, ob es ein mögliches Netzwerk im Hintergrund gegeben habe. «Uns sind die Hände gebunden.»
Regeln seien veraltet
Elektronische Geräte seien heute zentrale Beweismittel, erklärt Blättler. Gleichzeitig stelle die Siegelung ein wachsendes Problem dar: «Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können.» Die geltenden Regeln stammten aus einer Zeit, als Strafverfahren noch weitgehend analog geführt wurden. Sie sollen verhindern, dass besonders geschützte Daten – etwa aus dem Anwaltsgeheimnis – verwendet werden.
In der Praxis könne das jedoch zu langen Verzögerungen führen. So habe es schon Verfahren gegeben, die mehrere Jahre dauerten, führt Blättler aus. Der Bundesanwalt fordert daher Anpassungen: «Stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt noch aktiv nach Personen suchen. Nach Mittätern zum Beispiel, die möglicherweise ebenfalls gewaltbereit sind – und wir dürfen die Daten des Täters nicht auswerten.»
So sei etwa denkbar, den Prozess umzukehren und Ermittlern eine raschere Sichtung der Daten zu ermöglichen – mit Ausnahmen für besonders geschützte Inhalte.
«Instrument zur Verfahrensverzögerung»
Es ist nicht das erste Mal, dass Blättler über die Versiegelung von Beweismitteln klagt. Schon bei der Präsentation ihres Tätigkeitsberichts im Frühling forderte die Bundesanwaltschaft schnellere Verfahren bei Rechtshilfegesuchen und Siegelungsverfahren.
Bei Durchsuchungen können Betroffene verlangen, dass Beweismittel versiegelt und damit vorläufig nicht ausgewertet werden können. Die Bundesanwaltschaft sieht darin ein «Instrument zur Verfahrensverzögerung». Mit der Reform der Strafprozessordnung im Jahr 2024 hat die Politik bereits versucht, dieses Problem zu entschärfen. Laut Blättler bleibt es aber weiterhin bestehen.