Hier wird der Angreifer von der Polizei festgenommen
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Leserreporter filmt:Hier wird der Angreifer von der Polizei festgenommen

Terror zeigt Sicherheitslücke
«Der zuständige Psychiater hat keine Informationen über Vorstrafen»

Nach einem brutalen Angriff in Winterthur ZH wird die Frage laut: Warum wurde der Täter, ein Mensch mit dokumentiertem islamistischem Hintergrund, trotz Warnsignalen aus der Klinik entlassen? Experten analysieren die Hürden der Terrorbekämpfung.
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Hier wird der Angreifer von Winterthur ZH festgenommen. Nesip Dedeler (31) griff am Donnerstag mehrere Menschen mit einem Messer an.
Foto: Leserreporter

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Messerangriff in Winterthur: Islamist Nesip Dedeler freigelassen, sofort straffällig geworden
  • Experten weisen auf rechtlich problematischen Informationsfluss zwischen Sicherheitsbehörden und Kliniken
  • Die IPW meldet jährlich rund 1000 fürsorgerische Unterbringungen – drei pro Tag
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Sebastian BabicReporter Blick

Der Messerangriff in Winterthur ZH hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie fragil die Terrorismusbekämpfung in der Schweiz ist.

Nesip Dedeler (31), der in der Vergangenheit mit Islamismus und der berüchtigten An'Nur-Moschee Verbindung gebracht wurde, meldete sich am letzten Montag bei der Polizei und wird nach Aussage der Zürcher Behörden fürsorgerisch untergebracht (FU). Zunächst büxt er aus der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) aus, wird aber von den Behörden am Dienstag wieder zurückgebracht.

Kurz nach seiner zweiten Einweisung wird er als unbedenklich eingestuft und verlässt die Psychiatrie am Mittwochabend. Am Donnerstagmorgen dann wird er auf allerschwerste Weise straffällig – indem er drei Menschen am Bahnhof Winterthur mit einem Messer verletzt. Seither stellt sich die Frage: Hätte die Tat verhindert werden können?

Seit 2022 kennt die Schweiz das Instrument der «Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT). Doch: Die Informationen fliessen nur in eine Richtung, wie Forensiker und Autor Frank Urbaniok (63) im Blick-Podcast «Durchblick» verrät. Und zwar vornehmlich zu den Strafverfolgungsbehörden, aber nicht umgekehrt.

Das ist so gewollt. Denn: Die Grundrechte der Menschen müssten eingehalten werden, sagen Experten aus dem ganzen Land unisono. Sie kommen zu einem ernüchternden Schluss: Warnsignale gab es im Fall von Dedeler zwar – einen offensichtlichen Fehler hingegen nicht.

«Aus meiner Sicht gab es verschiedene Warnzeichen», sagt Ahmed Ajil (35), Kriminologe und Terrorismusforscher an der Universität Luzern. Dazu gehörten Dedelers Vorstrafen, seine Bekanntheit in extremistischen Kreisen und die Ereignisse unmittelbar vor der Tat.

«Die Tatsache, dass er sich bei der Polizei gemeldet hat, dass er in der Klinik war, dort ausgebüxt ist und man ihn wieder zurückgeholt hat, um ihn dann wieder zu entlassen, sind klare Hinweise.» Die Polizei hätte zumindest ein Präventionsgespräch mit Dedeler suchen können. «Ich denke, diese Arbeit kann und darf man nicht an die Gesundheitsinstitutionen auslagern.» 

Lückenlose Überwachung ist schwierig

Viele fragen sich, warum jemand, dem vorgeworfen wird, 2015 gegen das IS-Verbot verstossen zu haben, nicht enger kontrolliert wurde. Doch die Vorstellung einer lückenlosen Überwachung entspricht laut Dirk Baier (49), Extremismus-Forscher von ZHAW, nicht der Realität.

«Man darf sich das nicht als 24-Stunden-Dauerbeobachtung der entsprechenden Personen vorstellen. Dafür gibt es gar keine Ressourcen.» Zwar stünden den Behörden mit den PMT verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören Meldepflichten, Kontaktverbote oder Ausreiseverbote. In besonders schweren Fällen ist sogar Hausarrest möglich. «Das ist aber sehr hochschwellig und wird selten gemacht», sagt Baier. Ob solche Mittel bei Dedeler eingesetzt wurden, ist bisher nicht bekannt.

Das Problem liegt an den Schnittstellen

Einen wichtigen Punkt nennen die Experten unabhängig voneinander: den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Institutionen. Ahmed Ajil stellt wie Frank Urbaniok fest: «Informationen fliessen zu den Sicherheitsbehörden, aber kaum von ihnen weg.» 

Jérôme Endrass (55), forensischer Psychologe an der Uni Konstanz (D), sagt, dass Ärzte nur sehr begrenzte Informationen zur Verfügung hätten. «Der zuständige Psychiater hat keine Informationen über Vorstrafen.» Ebenso wenig habe ein behandelnder Arzt Zugriff auf polizeiliche Datenbanken.

Eine umfassende Gefährlichkeitsanalyse sei ohnehin nicht die Aufgabe eines Notfallpsychiaters: «In erster Linie geht es darum, eine Selbstgefährdung auszuschliessen.» Die Fremdgefährdung werde aber jeweils mitgedacht. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr (67), bezeichnete die ärztliche Beurteilung Dedelers an einer Medienkonferenz als «offensichtliche Fehleinschätzung».

Warum wurde er entlassen?

Die schnelle Entlassung schockiert. Doch: Die Experten erinnern daran, dass eine fürsorgerische Unterbringung ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit ist und ein zivilrechtlicher Vorgang sei: «Man will, dass die Hürde sehr gross ist, dass die Leute gegen ihren Willen psychiatrisch untergebracht werden», sagt Endrass. Auch Ajil verweist auf die hohen rechtlichen Anforderungen: «Die Schwelle ist hoch, und die Fremd- und Selbstgefährdung muss deshalb gut belegt sein.»

Psychiatrische Einrichtungen dürfen Menschen nicht auf Verdacht festhalten. Sie müssen laufend prüfen, ob eine Unterbringung verhältnismässig ist. Wie häufig solche Entscheide getroffen werden müssen, zeigt eine Zahl aus dem Kanton Zürich: «Die IPW zum Beispiel, die jetzt betroffen ist, hat 1000 fürsorgerische Unterbringungen pro Jahr», sagt Endrass. «Drei pro Tag!»

Der Fall Dedeler zeigt: Terrorprävention steht und fällt mit Information und Austausch. Genau dort hat das System aber auch Schwachstellen.

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