Niemand bemerkte den Fehler
Thurgau bürgert Toten ein
Ein Verstorbener erhält im Thurgauer Grossen Rat formell das Bürgerrecht – niemand bemerkt den Fehler. Der Fall wirft Fragen zum Verfahren auf. Und er steht nicht allein: Auch andernorts sorgen Einbürgerungsentscheide in der Schweiz für Stirnrunzeln.
19.02.2026, 16:12 Uhr