Darum gehts
- Winterthur ZH: 400 Mieter bis April 2028 leergekündigt
- Brüchige Fenster, Heizungsausfall: Sanierung wurde lange verzögert
- Abriss steht bevor, neue Wohnungen in höherem Preissegment geplant
Unerfreuliche Post für 400 Mieterinnen und Mieter in Winterthur ZH: Bis zum 30. April 2028 müssen in einer ruhigen Siedlung im Endliker-Quartier alle ihre Koffer packen, wie der «Landbote» schreibt. Die Aufregung im Stadtkreis Mattenbach ist wegen der Leerkündigung gross. Viele Mieterinnen und Mieter wohnen seit Jahrzehnten in der Siedlung der Sulzer-Vorsorgeeinrichtung und sind auf eine günstige Wohnung angewiesen.
Deshalb trifft die Leerkündigung viele Mietende der sieben Häuser hart. Kein Wunder: Die Miete für eine 68 Quadratmeter grosse 4-Zimmer-Wohnung lag bisher bei 1100 Franken. Zum Vergleich: Eine neue 3,5-Zimmer-Wohnung in der nahe gelegenen Weberstrasse mit 77 Quadratmetern kostet 2190 Franken.
Brüchige Fenster und Heizungsausfall
Die Häuser sind in einem schlechten Zustand. Die Bewohner hatten in den letzten Jahren mit brüchigen Fenstern, Heizungsausfällen und schlechten Sicherungen zu kämpfen. Eine Sanierung der Immobilien mit Baujahr 1968 hat Sulzer lange vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine solche «leider nicht mehr möglich», wie die Verwaltung gegenüber dem «Landboten» sagte.
Steht bei einer Liegenschaft eine grosse Sanierung an, erhalten Mietparteien meist die Kündigung. Wer das nicht akzeptieren will, sollte rechtlich alle Optionen ausschöpfen. Dazu raten die kantonalen Mieterverbände, die Hilfe anbieten.
«In den meisten Fällen merken Mieter schon sehr früh, dass die Eigentümer etwas vorhaben», sagt Walter Angst (60), Sprecher des Mieterinnen- und Mieterverbands des Kantons Zürich. Er rät Betroffenen, sich so früh wie möglich beim Verband zu melden – am besten noch, bevor das Bauvorhaben ausgearbeitet worden ist.
Wenn es trotzdem zur Kündigung komme, sollten so viele Liegenschaftsmieter wie möglich eine Anfechtung einreichen und mehr Zeit für die Wohnungssuche verlangen. Das sieht der Hauseigentümerverband anders. «Bei Altbauten führen ‹Pflästerlimassnahmen› meist nicht zu befriedigenden Resultaten», sagt Sprecherin Monika Sommer. Im Falle einer Totalsanierung wähle der Eigentümer daher den Weg einer Leerkündigung, «dies anerkennt auch die Rechtsprechung als zulässig.» Dorothea Vollenweider
Steht bei einer Liegenschaft eine grosse Sanierung an, erhalten Mietparteien meist die Kündigung. Wer das nicht akzeptieren will, sollte rechtlich alle Optionen ausschöpfen. Dazu raten die kantonalen Mieterverbände, die Hilfe anbieten.
«In den meisten Fällen merken Mieter schon sehr früh, dass die Eigentümer etwas vorhaben», sagt Walter Angst (60), Sprecher des Mieterinnen- und Mieterverbands des Kantons Zürich. Er rät Betroffenen, sich so früh wie möglich beim Verband zu melden – am besten noch, bevor das Bauvorhaben ausgearbeitet worden ist.
Wenn es trotzdem zur Kündigung komme, sollten so viele Liegenschaftsmieter wie möglich eine Anfechtung einreichen und mehr Zeit für die Wohnungssuche verlangen. Das sieht der Hauseigentümerverband anders. «Bei Altbauten führen ‹Pflästerlimassnahmen› meist nicht zu befriedigenden Resultaten», sagt Sprecherin Monika Sommer. Im Falle einer Totalsanierung wähle der Eigentümer daher den Weg einer Leerkündigung, «dies anerkennt auch die Rechtsprechung als zulässig.» Dorothea Vollenweider
Noch eine Leerkündigung
Der Fall folgt auf ähnliche. Leerkündigungen haben in den Schweizer Städten zugenommen. Ein weiteres Beispiel: In Bern-Bümpliz haben im Juni letzten Jahres 144 Mietparteien die Kündigung erhalten. Sie müssen schon bis Ende dieses Monats ihre Wohnungen im 20-stöckigen Hochhaus an der Abendstrasse 30 verlassen. Auch in Bern war der Stress nach Erhalt der Kündigung gross, die Hoffnung, im bekannten Umfeld zu bleiben, war gross. Schlechte Isolierung, ein unzeitgemässer Innenausbau und kaputte Lifte machen einen Abriss unumgänglich.
Doch Leerkündigungen sind nicht nur in den Städten ein Problem. In der 16’000-Einwohner-Gemeinde Arbon TG werden zwei grosse Wohnblöcke mit über 50 Wohnungen abgerissen. Über 100 Mieterinnen und Mieter müssen in wenigen Monaten ausziehen. Das können sie nicht verstehen. Denn: Die Wohnungen wurden vor rund zehn Jahren komplett saniert. Die Verwaltung argumentiert mit einer ungenügenden Wärmedämmung, die Heizkosten in die Höhe schnellen lässt.
Der schweizweit bekannteste Fall: die Zürcher «Sugus-Häuser». Rund 200 Mietenden in drei der neun Häuser im Zürcher Kreis 5 wurde gekündigt, die Mieter wehrten sich. Der Fall ist im Juni 2025 vor der Schlichtungsbehörde gelandet. Das Bezirksgericht hat die Kündigungen im Januar 2026 für ungültig erklärt. Ein schwacher Trost für viele Betroffene. Sie sind mittlerweile ausgezogen.