Leerkündigung, Totalsanierung, Hilflosigkeit und etliche Berichte über die Situation bei den berühmten «Sugus-Häusern» im Kreis 5. Bereits Ende Juni entschied die Schlichtungsstelle zugunsten der Mietenden.
Nun hat sich das Bezirksgericht Zürich in einer Medienmitteilung zur Klage der Vermieterin und Eigentümerin Regina Bachmann gegen 26 Mietparteien geäussert. «Das Mietgericht ist wegen nicht erfüllter Prozessvoraussetzungen auf die Klage nicht eingetreten», heisst es darin.
Schlichtungsbehörde beigezogen
Konkret hatte die Eigentümerschaft die Wohnungen wegen einer geplanten Totalsanierung gekündigt – zuerst per Ende März 2025, später nochmals per Ende September 2025. Die betroffenen Mietparteien wehrten sich dagegen bei der Schlichtungsbehörde, die sämtliche Kündigungen darauf als ungültig einstufte.
Weil die Vermieterin die Entscheidungsvorschläge ablehnte, zog sie den Fall ans Mietgericht. Dort prüfte das Gericht jedoch zuerst die formalen Anforderungen – und kam zum Schluss: Die Klage war wirklich unzulässig.
Vermieterinnen können Entscheid weiterziehen
Die Vermieterin hatte die beklagten Mietparteien nicht korrekt bezeichnet und zudem keine Angaben zum Streitwert gemacht. Beides ist zwingend erforderlich. Das Gericht stellte klar, dass es solche Mängel nicht selbst beheben darf.
Die Folge: Vorschläge der Schlichtungsbehörde werden rechtskräftig. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass die Kündigungen ungültig waren. Viele der gekündigten Parteien haben längst aufgegeben und sind ausgezogen. Die Wohnungen, die somit frei wurden, tauchten kurz darauf bereits auf Airbnb auf.
Der Entscheid des Mietgerichts ist allerdings noch nicht definitiv. Regina Bachmann kann ihn beim Zürcher Obergericht weiterziehen.