Darum gehts
- Die Sugus-Häuser-Kündigungen sind laut Schlichtungsbehörde missbräuchlich
- Insgesamt sind 184 Kündigungsschutzbegehren von 95 Mietparteien eingegangen
- Sugus-Eigentümerin Regina Bachmann zeigte bisher wenig Verhandlungsbereitschaft
Die sogenannten Sugus-Häuser in Zürich sind mittlerweile schweizweit bekannt. Rund 200 Mietende der Wohnblöcke auf dem Röntgenareal beim Zürcher Hauptbahnhof hatten im vergangenen Dezember die Kündigung erhalten. Die Reaktion: Die Betroffenen begehrten auf, die Solidarität mit ihnen war gross.
Jetzt ist die Justiz am Zug: Am Montag kommt es am Zürcher Mietgericht zu den ersten Schlichtungsverhandlungen im Fall der Leerkündigungen der drei Sugus-Häuser. Die Kündigungen sind am 28. November 2024 und am 27. Dezember 2024 ausgesprochen worden.
Schlichtungsstelle nennt Kündigungen «missbräuchlich»
Gleich das Ergebnis der ersten von total vier Verhandlungen an diesem Montag ist explosiv: Die Schlichtungsbehörde hat festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachtet, heisst es in einer Medienmitteilung des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich. Und weiter: «Es konnte keine Einigung erzielt werden.»
Was heisst das genau? Die Schlichtungsbehörde des Mietgerichts versucht, zwischen den beiden Parteien – also den Mietern und der Eigentümerin Regina Bachmann – zu vermitteln. Auf Basis einer Einschätzung wird sie beiden Seiten einen Entscheidvorschlag vorlegen. Danach haben die involvierten Parteien 20 Tage Zeit, um Klage am Mietgericht einzureichen. Dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung.
Keine Lust auf Gespräche
Sugus-Besitzerin Bachmann gab sich bis jetzt wenig verhandlungsbereit. Im Januar waren Mieter für ein Treffen mit ihr zum Sitz der Verwaltung in Zug gereist – vergeblich. Im März scheiterte auch der Vermittlungsversuch der Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch (64, SP). Die Eigentümerin hatte nicht einmal auf die Schreiben von Mauch geantwortet.
Insgesamt hatten 105 Mietparteien der drei Wohnblöcke die Kündigung auf Ende März erhalten. Bei der Schlichtungsbehörde des Mietgerichts sind laut der «NZZ» 184 Kündigungsschutzbegehren von 95 Mietparteien eingegangen.