Darum gehts
- Über 100 Mieter in Arbon TG müssen bis spätestens 2028 ihre Wohnungen verlassen
- Der Abriss wird mit veralteter Wärmedämmung, Feuchtigkeit und Schimmelbildung begründet
- Über 50 Wohnungen betroffen, Ersatzneubauten geplant
Über 100 Mieterinnen und Mieter in Arbon TG landen bald auf der Strasse. Zwei grosse Liegenschaften mit über 50 Wohnungen müssen Ersatzneubauten weichen. Was einst ein Stadtphänomen war, hat nun auch den Thurgau erreicht. Die bestürzten Anwohner müssen ihr Heim zwischen 2027 und 2028 verlassen. Viele stehen ohne Alternative da.
Auf Anfrage von Blick teilt die Verwaltung der Wohnblöcke, ABV Liegenschaften, den Grund für den Abriss mit. Die Wärmedämmung sei veraltet, zudem seien Feuchtigkeit und Schimmelbildung schon länger ein Problem in den Wohnungen. In unserer Leserschaft sind viele mit dieser Begründung unzufrieden. In den Kommentaren wird rege diskutiert.
«Mieter werden einfach vor die Tür gesetzt»
Viele Leserinnen und Leser stehen für die Thurgauer Mieterschaft ein. Marco Kramer fühlt mit ihnen: «Ist echt traurig, was in der Schweiz abgeht. Ja, das Leben ist kein Wunschkonzert, aber ein wenig Sicherheit sollte doch möglich sein.» Auch Irene Burtscher protestiert: «Mieter, die für diese Wohnungen jahrelang bezahlt haben, werden einfach vor die Tür gesetzt. Manchmal frage ich mich schon, wo das Volk überhaupt noch geschützt wird!»
Andere zweifeln an den Motiven der Verwaltung. Für Walter Portmann ist klar: «Die Mängel können sicher auch ohne Abriss behoben werden. Die Leute werden für dumm verkauft!» Rolf Meyer stimmt zu: «Niemand reisst deswegen ein Gebäude ab. Mich beschleicht das Gefühl, dass das ein vorgeschobenes Argument ist.»
Auch Werner Stutz ist der Meinung: «Gewinnoptimierung ist das! Die Eigentümer dieser Liegenschaften können nochmals richtig abkassieren und die Mieten erhöhen.»
«Umziehen gehört beim Mieten dazu»
Die Gegenseite kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Leser Mark Grunder hebt hervor: «Viele begreifen einfach nicht, dass ein Mietvertrag von beiden Seiten gekündigt werden kann.» Andreas Schärer argumentiert ähnlich: «Ein Mietvertrag ist ein Vertrag auf Zeit, von beiden Parteien kündbar. Viele Mieter denken aber offenbar, sie hätten ein Wohnrecht bis Lebensende. Sorry, das läuft nicht so.» Lena Misteli schreibt kurz und knapp: «Umziehen gehört beim Mieten dazu.»
Für Rudolf Ogi ist klar: «Der Eigentümer hat die Pflicht, seine Liegenschaften instand zu halten und diese, wenn notwendig, zu sanieren.» Er habe zudem das Recht, dies effizient und kostengünstig zu regeln.
Elias Truttmann stimmt zu: «Ein Gebäude aus den 60ern muss irgendwann totalsaniert oder abgerissen werden. Was stellen sich die Leute denn vor, wie das sonst funktionieren soll?» Auch Hans-Ulrich Burri schreibt: «Wohnblöcke aus den 60er- bis 70er-Jahren sind nicht für die Ewigkeit gebaut!»