Für diese drei angeblichen Schwalben wird Künzle gebüsst
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In nur knapp zwei Monaten:Für diese drei angeblichen Schwalben wird Künzle gebüsst

Drei Vorfälle innert acht Wochen – 12'000 Franken Busse
Jetzt spricht EVZ-Stürmer Künzle über seinen Schwalben-Hattrick

Die laut ihm ungerechtfertigten Verurteilungen für das Vortäuschen eines Fouls hemmen sein Spiel. Das sagt EVZ-Stürmer Mike Künzle, nachdem das laufende Verfahren endlich ein Ende gefunden hat. Dabei ist dem Einzelrichter noch ein juristischer Fehler unterlaufen.
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EVZ-Stürmer Mike Künzle ist unter die Räder der Liga-Justiz gekommen.
Foto: keystone-sda.ch
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Nicole VandenbrouckReporterin Eishockey

Mike Künzle ist in den Fokus – oder ins Visier – der Schwalbenjäger geraten. Zwischen Anfang Oktober und Ende November wird der EVZ-Stürmer dreimal für das Vortäuschen eines Fouls verurteilt, gebüsst – und nach dem dritten Vorfall für ein Spiel gesperrt. Der 31-Jährige hat bis jetzt nicht darüber gesprochen, weil ein Rekurs noch hängig gewesen ist. Dies ist nun abgeschlossen. Doch von vorne.

Zweimal gegen Lausanne

Am 8. Oktober wird Künzle für eine Schwalbe im Duell gegen Lausanne (3. Oktober) mit 2000 Franken (jeweils inklusive Verfahrenskosten) gebüsst. Diese Szene lässt sich nicht schönreden, der Zuger fällt, als Inaki Baragano mit dem Stock unter seinem Arm einhakt. Da widerspricht auch Künzle nicht. Doch bei den folgenden zwei Vorfällen, «da kann man mir keine Absicht unterstellen».

Zum zweiten Mal wird ihm das theatralische Verstärken eines Fouls im Spiel vom 22. November – wieder gegen Lausanne und wieder im Zweikampf mit Baragano – vorgeworfen. Das Urteil folgt am 28. November: Die Busse beträgt diesmal 4000 Franken. Die dritte Schwalbe sieht man bei Künzle im Match vom 27. November gegen Genfs Eric Schneller. Dafür wird er am 29. November verurteilt, mit 6000 Franken gebüsst und zudem automatisch mit einer Sperre für die dritte Schwalbe belegt, die er sogleich absitzt.

Der Fauxpas des Einzelrichters

Genau da passiert dem Einzelrichter, was ihm nicht passieren darf: Er missachtet eine Frist. Denn tatsächlich verhängt er die Sperre, obwohl das zweite Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Einsprache-Frist des Entscheids vom 28. November am Folgetag natürlich noch läuft. Ein peinlicher Fauxpas, der für den EV Zug aber nicht ausschlaggebend ist für die Einsprache, die er dennoch macht. Hauptsächlich, um ein Zeichen zu setzen, die Sichtweise des Klubs darzulegen und auf die eher kleinliche Handhabe hinzuweisen – jedoch im Wissen um die geringen Erfolgsaussichten.

Denn bei Fällen von «Diving» oder «Embellishment», wie es im Fachjargon genannt wird, geht es bei der Beurteilung nicht um Rechtsgrundlagen, sondern ist es eine reine Interpretationsfrage des Einzelrichters und des dreiköpfigen «Sounding Boards». In der Liga hat man sich zum Ziel gemacht, den Vielfliegern an den Kragen zu gehen. Deshalb wird bei wiederholtem und auffälligem Verhalten, Beschönigen oder Übertreiben strikt gehandelt.

Doch Künzle wird das Gefühl nicht los, dass bei ihm nun extra und genauer hingeschaut wird. «Auch für mich gehören Schwalben nicht zum Hockey», betont der EVZ-Spieler, «bei geringstem Zweifel sollte jedoch zugunsten des Angeklagten entschieden werden.» Er spricht noch einen weiteren Punkt an: «Ich werde dadurch in meinem Spiel beeinflusst, bin gehemmt, weil ich bei jedem Sturz Angst haben muss, mir werde eine Schwalbe unterstellt.» Die nächste hätte die Einleitung eines ordentlichen Verfahrens zur Folge. Und was sagt er zum Bussgeld-Total von 12’000 Franken, die er selbst berappen muss? «Die Bussen sind bitter, die Progression ist extrem.» Künzle stellt sich lieber nicht vor, welche Traumferien man mit dem Batzen hätte machen können.

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