5 Jahre keine Sozialhilfe
Freiburg verschärft Regelungen zur Einbürgerung
Wer sich künftig im Kanton Freiburg einbürgern lassen will, muss zuvor fünf Jahre lang ohne Sozialhilfe ausgekommen sein. Bisher lag diese Grenze bei drei Jahren. Der Grosse Rat überwies am Mittwoch einen Vorstoss für eine entsprechend verschärfte Einbürgerungspraxis.
12.11.2025, 11:00 Uhr