Darum gehts
- Christian Ulmen wird von Ex-Frau Collien Fernandes schwer beschuldigt.
- Vorwurf: KI-generierte Nacktbilder und Fake-Profile, Strafanzeige wurde erstattet.
- Schweizer Gesetz: Bis zu drei Jahre Haft für Verleumdung oder Identitätsmissbrauch
Würde dem deutschen Schauspieler Christian Ulmen (50) in der Schweiz eine Strafe drohen? Für Pablo Bünger (43), Fachanwalt Strafrecht, ist klar: «Diese Tat wäre ganz klar strafbar – unter verschiedenen Punkten.»
Die deutsche Schauspielerin Collien Fernandes (44) erhebt schwere Vorwürfe gegenüber ihrem Ex-Mann Christian Ulmen. Ulmen soll über Jahre KI-generierte Bilder und Videos von Fernandes erstellt und diese an andere Männer geschickt haben, wie der «Spiegel» zuerst berichtete. Ausserdem soll er Fake-Profile von Fernandes erstellt haben und sich als diese ausgegeben haben.
Fernandes spricht von «virtueller Vergewaltigung» und hat Strafanzeige erstattet. Ulmen weist die Vorwürfe zurück.
Zwei mögliche Tatbestände
In der Schweiz könnten die Vorwürfe gegen Ulmen einerseits als Identitätsmissbrauch behandelt werden. «Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft», heisst es im Strafgesetzbuch. Sogenannte Deepfake-Pornos könnten also unter diesen Straftatbestand fallen.
Möglich wäre auch eine Anklage auf Ehrverletzung. Dabei geht es um üble Nachrede oder Verleumdung. Bünger sagt: «Wenn KI-Inhalte einer Person verbreitet werden, die sie bei sexuellen Handlungen zeigen, wäre dies sicherlich als üble Nachrede, unter Umständen sogar als Verleumdung einzuordnen.» In diesem Fall könnten Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhalten.
«Revenge Porn» gilt nur für reale Bilder
In der Schweiz ist strafrechtlich eine Unterscheidung wichtig: Ob versendete Bilder KI-generiert sind oder ob es sich um reale Nacktbilder handelt. Denn nur bei echten Bildern greife der 2024 eingeführte Strafbestand für «Revenge Porn», erklärt Bünger. Dieser bestraft unbefugtes Weiterleiten und Veröffentlichen von nicht-öffentlichen sexuellen Inhalten. Dies kann ebenfalls mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ob Ulmen allerdings in der Schweiz verurteilt würde, kann Bünger nicht sagen – auch weil im Fall noch viele Fragen umstritten sind.
«Gesetze hinken Technologie hinterher»
Klar ist: Einen Strafbestand, der explizit auf KI-Inhalte fokussiert, gibt es in der Schweiz nicht. «Es ist eine ganz junge Situation mit KI», sagt Bünger. «Das Gesetz hinkt bei technologischen Entwicklungen stets hinterher.» Es liege nun am Gesetzgeber, hier seine Verantwortung wahrzunehmen – also am Parlament in Bern.
Rechtsexperten fordern eine Gesetzesergänzung, die explizit klarstellt, dass der Artikel gegen «Rache-Pornos» auch auf künstlich generierte sexuelle Inhalte anwendbar ist. Der Bundesrat lehnte dies bisher ab – mit der Begründung, bestehende Gesetze würden ausreichen.
Wie die Entwicklung in der Zukunft aussieht, lässt sich noch nicht abschätzen. Klar ist wohl, dass Missbrauchsfälle mit KI zunehmen werden, erwartet Fachanwalt Bünger.
Druck auf Tech-Firmen steigt
Aber wie sieht es mit den KI-Anbietern wie ChatGPT, Grok oder Gemini aus? Tragen die Firmen nicht eine Mitschuld? In der KI-Verordnung der EU heisst es: «Inhalte, die mit einer KI erstellt worden sind, müssen klar gekennzeichnet werden.» Nutzer müssen also erkennen können, dass ein Video KI-generiert ist. Wenn sich nicht daran gehalten wird, kann die EU die Nutzung in Europa verbieten oder einschränken. In der Schweiz gibt es bisher kein entsprechendes Gesetz.
«Hartnäckig bleiben»
Wie soll man also vorgehen, falls man, wie im Fall Ulmen, auf KI-generierte Nacktbilder oder Videos von sich selber stösst? «Ich würde Betroffenen raten, unbedingt eine Anzeige bei einer Polizeidienstelle zu machen oder sich an einen Anwalt zu wenden», meint Bünger.
Collien Fernandes sei zunächst von der Polizei wieder nach Hause geschickt worden. Der Ratschlag von Bünger in so einem Fall ist klar: «Dann muss man hartnäckig bleiben und wenn nötig einen Termin vereinbaren, um das Ganze aufnehmen zu lassen.»