Darum gehts
- Collien Fernandes zeigt Ex-Mann Christian Ulmen wegen Fake-Accounts und KI-Sexvideos an
- Vorwürfe: Identitätsanmassung, Drohungen, Datenschutzverletzungen und Beleidigungen auf Mallorca
- Mögliche Strafen: Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe in Spanien
Der Fall Collien Fernandes (44) schlägt immer höhere Wellen. Die Moderatorin und Schauspielerin berichtet in einer «Spiegel»-Recherche, dass sie im Dezember 2025 ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) angezeigt hat. Er soll jahrelang Fake-Accounts in ihrem Namen betrieben und darüber gefälschte Nacktbilder sowie KI-generierte Sexvideos von ihr verbreitet haben.
Weil die Schauspielerin auf Mallorca lebt, hat sie in Spanien Anzeige erstattet. Fernandes und Ulmen waren im Januar 2023 gemeinsam auf die Baleareninsel gezogen. Rechtsanwältin Kristin Fieberg, Expertin für spanisches Recht, erklärt gegenüber RTL, wie die Ermittlungen ablaufen – und was Ulmen jetzt drohen könnte.
«Die Anzeige enthält mehrere teils schwerwiegende Vorwürfe, die nun im Rahmen des Verfahrens geprüft werden müssen», sagt die Expertin. Dazu gehören Zeugenaussagen, die Analyse von Kommunikationsdaten und die Sicherung weiterer Beweise. Ob Ulmen letztlich angeklagt wird, bleibt abzuwarten. «Die Staatsanwaltschaft muss anhand der Beweislage entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Ein Ermittlungsverfahren kann auch mehrere Jahre dauern.»
Vorwürfe und mögliche Strafe
Welche Vorwürfe stehen im Raum? Laut dem zuständigen Gericht geht es um Identitätsanmassung, Weitergabe persönlicher Informationen, Beleidigung, Misshandlung im persönlichen Umfeld und Drohungen. «Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Ehrdelikten, Datenschutzverletzungen sowie Delikten aus dem Bereich Gewalt im sozialen Nahraum», erklärt die Juristin.
Ob alle Anschuldigungen Bestand haben, hängt von den Beweisen ab. Welche Strafen könnten Ulmen drohen? Laut Fieberg könnte Identitätsanmassung in Spanien mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, schwere Drohungen mit bis zu fünf Jahren. Beleidigungen ziehen meist Geldstrafen nach sich.
«In der Praxis kommt es häufig zu einer Kombination aus Geldstrafe, gegebenenfalls Freiheitsstrafe zur Bewährung und Schutzmassnahmen wie Kontaktverbote», erläutert sie. Mehrjährige Haftstrafen seien nur bei schwerwiegender und beweisbarer Gesamtsituation wahrscheinlich. Christian Ulmen selbst hat sich bisher nicht öffentlich geäussert. Stattdessen liess er über seine Anwälte mitteilen, dass die Berichterstattung «aus mehreren Gründen rechtswidrig» sei. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.