Eskalation in Zürcher Klinik
Sicherheitsdienst für 73-Jährige kostet Psychiatrie 90'000 Franken

Eine schwer psychiotische 73-jährige Patientin wurde in der psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich behandelt. Doch die Seniorin verhielt sich dabei so aggressiv, dass die Klinik einen privaten Sicherheitsdienst engagierte. Kosten: knapp 90'000 Franken.
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Für eine aggressive 73-jährigen Patientin, die an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, engagierte die PUK Zürich einen privaten Sicherheitsdienst. (Archivbild)
Foto: BAA_2011_08_04

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das Verwaltungsgericht Zürich kippt 90'000-Franken-Rechnung für Sicherheitsdienst einer Patientin
  • Sicherheitsmassnahmen gelten als medizinisch-therapeutische Leistung, Klinik trägt die Kosten
  • Neun Monate Überwachung kosteten 87'128.10 Franken für aggressive Seniorin
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Bei dieser Rechnung von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) dürfte sie wohl aus allen Wolken gefallen sein. 87'128.10 Franken forderte die PUK von einer 73-jährigen Patientin, die an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, berichtet der «Tages-Anzeiger». Denn die Seniorin zeigte sich derart aggressiv, dass die Klinik einen privaten Sicherheitsdienst engagierte. Über neun Monate wurde die Frau rund um die Uhr bewacht – auch in ihrem Zimmer. 

Die PUK entschied: Die Kosten müsse die Patientin als gebührenpflichtige Sonderleistung selbst tragen. Dabei war sie nicht freiwillig in Behandlung, sondern per fürsorgerischer Unterbringung eingewiesen worden, so der «Tages-Anzeiger» weiter. Die Seniorin reichte Beschwerde ein. Nun hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden: Die 90'000 Franken für den Sicherheitsdienst müssen von der Klinik getragen werden. 

Laut Verwaltungsgericht keine «echte Mehrleistung» zugunsten der Patientin

Die PUK hatte argumentiert, dass eine Behandlung ohne Sicherheitsdienst unmöglich gewesen wäre. Die Sicherheitskosten seien weder pflegerische noch therapeutische Leistungen und könnten nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, betonte die Klinik weiter. Der Spitalrat der PUK hatte diese Sicht noch unterstützt.

Doch das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass die Sicherheitsmassnahmen eine Voraussetzung für die Behandlung der Patientin darstellten und somit als medizinisch-therapeutische Leistung zu werten seien. Die Klinik müsse die Kosten aus der Fallpauschale decken. Das Gericht betonte zudem, dass der Sicherheitsdienst keine «echte Mehrleistung» zugunsten der Patientin sei, sondern primär dem Schutz von Personal und anderen Patienten gedient habe. Eine separate Abrechnung sei daher unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die PUK hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. 

Immer wieder beschäftigen besonders aggressive Patienten Schweizer Kliniken und Gerichte. Blick stellt einige extreme Fälle aus den letzten Jahren vor. 

Polizei muss Patienten in Klinik Königsfelden tasern

Im Mai 2019 stand ein damals 50-jähriger Patient der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) in Windisch (auch bekannt als Klinik Königsfelden) vor dem Bezirksgericht Brugg. Denn der Schweizer hatte eine Mitarbeiterin und mehrere Polizisten massiv bedroht. «Der Mann hatte ein Stuhl- oder Tischbein in der Hand und bearbeitete damit eine Glastüre», zitierte die «Aargauer Zeitung» damals die Aussage eines Polizisten. Nur mit einem Taser konnten die Beamten den Mann unter Kontrolle bringen.

Im Herbst 2019 erweiterte die Klinik ihr Sicherheitskonzept schliesslich um einen eigenen internen Sicherheitsdienst. Das Klinikpersonal wurde zusätzlich umfassend geschult, um früher allfällige Gefahrensituationen zu erkennen. 

Patient hält Bettnachbarn für Teufel und tötet ihn

Ein besonders tragischer Fall ereignete sich 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban in Luzern. Am Karfreitag wurde Adnan X.* (damals 37) in die Klinik eingewiesen. Der schizophrene Kosovare hörte laut eigener Aussage Engel sprechen, hatte Alpträume und apokalyptische Vorstellungen. Er wurde im Doppelzimmer mit dem Luzerner Cosimo Esposito (†85) einquartiert. Kurz nach Mitternacht verprügelte der zweifache Kickbox-Weltmeister den Rentner so schlimm, dass dieser am nächsten Morgen im Inselspital Bern verstarb. 

Adnan X. musste daraufhin in eine geschlossene Klinik. Im Februar 2021 verurteilte das Kantonsgericht ihn erneut zu einer stationären therapeutischen Massnahme für die Dauer von drei Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Wegen Schuldunfähigkeit wurde auf eine Strafe verzichtet. Denn X. erschlug seinen Bettnachbarn im Wahn, weil er ihn für den Teufel hielt, so das Urteil. Später kam heraus, dass ein einweisender Arzt bereits vor der erheblichen Gefährlichkeit von X. gewarnt hatte

Schizophrene Patientin greift Klinikpersonal an

Das Obergericht Zürich wies im April 2022 eine Beschwerde einer Patientin ab, die sich gegen eine fürsorgerische Unterbringung wegen «fremdaggressiven Verhaltens» in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) gewehrt hatte. Mehrfach hatte sich die Patientin aggressiv gegenüber Bewohnern und Personal verhalten, das Zimmer demoliert und die Reservemedikation verweigert, heisst es in einem dementsprechenden Gerichtsurteil. Die Assistenzärztin sei etwa von ihr bespuckt und mit Dokumenten beworfen und der Chefarzt mit Kaffee überschüttet worden. Auch Morddrohungen habe die Patientin gegenüber dem Personal ausgesprochen. 

* Name geändert

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